Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische SGKU
SGKU
Kurzübersicht - Tarif Württembergische SGKU
1.-2. Versicherungsjahr KIG 3 - 5 bis 1.600 EUR
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische SGKU
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGKU beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGKU beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGKU beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGKU beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Württembergischen als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Der Tarif Württembergische SGKU leistet nicht für Zahnbehandlungen.
Der Tarif Württembergische SGKU leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.
Nein, der Tarif Württembergische SGKU leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
1.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. VJ
(800 EUR Erstattungsbetrag)
2.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 2. VJ
(1.600 EUR Erstattungsbetrag)
3.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 3. VJ
(2.400 EUR Erstattungsbetrag)
4.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 4. VJ
(3.200 EUR Erstattungsbetrag)
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt bei Einstufung in KIG 3 bis 5 eine Begrenzung von 80 % aus insgesamt:
1.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. VJ
(800 EUR Erstattungsbetrag)
2.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 2. VJ
(1.600 EUR Erstattungsbetrag)
Die tariflichen Höchstgrenzen für kieferorthopädische Behandlungen (3.200 EUR in KIG 1 oder 2 bzw. 1.600 EUR in KIG 3 bis 5) bleiben unverändert.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Stationäre Leistungen basieren auf einer Verzahnung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sollten hier Änderungen eintreten, muss der Tarif neu kalkuliert werden.
Nein, der Tarif Württembergische SGKU leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, der Tarif SGKU leistet auch bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Erstattungsfähig sind 100 % der Aufwendungen für 1- oder 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlungen.
Diese Kombination ist einmalig. Der Tarif SGKU leistet so umfangreich wie kaum ein anderer Tarif für kieferorthopädische Behandlungen und erstattet auch noch Wahlleistungen für Krankenhausbehandlungen.
Bei Interesse haben Sie dann zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit die Weiterversicherung in den zahnärztlichen und stationären Erwachsenentarifen SGU, SEU und ZGU 30 zu beantragen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Das Höchstaufnahmealter ist 7 Jahre.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.