Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische ZZBPlus

ZZBPlus

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Württembergische ZZBPlus

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Nein
Kassengrundversorgung
Nein
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Nein
Verblendung
Nein
Leistung Zahnersatz ab wann?
Keine Leistung für Zahnersatz
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 150 EUR pro Versicherungsjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Volle Leistung ungeachtet Bonusheft, da nur ZB-Leistungen
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnbehandlung
1.-3. Versicherungsjahr KFO zusammen 1.800 EUR

Dieser Tarif leistet für Prophylaxe, Zahnbehandlung und bei Kindern zusätzlich für Kieferorthopädie.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.

In den ersten drei Jahren können für kieferorthopädische Leistungen bis zu 1.800 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Die Württembergische verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZZBPlus

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Keine, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsumfang für Implantate

Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Implantate.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Nein , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen im Rahmen von Zahnersatzersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsumfang für Inlays

Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Inlays.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?

Nein, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Verblendungen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 %
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 %
Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene 500 EUR/VJ
DROS-Schiene 500 EUR/VJ
Invisalign-Schiene
9 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Württembergischen als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
  • Kunststofffüllungen

Jede Form von Zahnersatz wie Teilkronen, Kronen, Brücken oder Implantate sind nicht mitversichert.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatz.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZBPlus die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif Württembergische ZZBPlus erstattungsfähig.  Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2010-2130, 2300, 2330, 2340, 2350-2440 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen ist bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2 nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte begrenzt.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZBPlus die Restkosten.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZZBPlus erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4000-4150 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden  bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt und wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit Zahnbehandlungsmaßnahme steht.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Württembergische ZZBPlus besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, Leistungen für Zahnprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Hierfür stehen aus dem Tarifbaustein Württembergische ZZBPlus 150 EUR zur Verfügung.

Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Kariesrisikodiagnostik
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Prothesenreinigung
  • Speicheltest zur Keimbestimmung
  • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
  • Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen


Eine eventuelle Vorleistung der GKV wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif Württembergische ZZBPlus besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern eine Begrenzung von insgesamt:
   600 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.200 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
1.800 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr gelten die tariflichen Höchstgrenzen für kieferorthopädische Behandlungen (3.000 EUR während der Vertragslaufzeit).
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Ja, für den Tarif Württembergische ZZBPlus wird empfohlen, der Württembergischen immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die Aufwendungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen oder kieferorthopädische Maßnahmen 1.500 EUR überschreiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Württembergischen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Das Einreichen des Heil- und Kostenplans stellt für Sie keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der Württembergischen ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen Heil- und Kostenplan einreichen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der Württembergischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Württembergischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Nein, die Leistungen im Tarif Württembergische ZZBPlus stehen nur nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht reform- und zukunftstauglich.


Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Württembergische den Tarif anpassen oder ersetzen müssen.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Versicherungsjahr erstattet.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der Württembergischen nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der Württembergischen.

Ja, auch im Rahmen von Zahnbehandlung werden funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen erstattet.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ZZBPlus ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Punkt 9 der Tarifbedingungen verzichtet die Württembergische für den Tarif  ZZBPlus auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.