Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische ZZBPlus
ZZBPlus
Kurzübersicht - Tarif Württembergische ZZBPlus
1.-3. Versicherungsjahr KFO zusammen 1.800 EUR
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe, Zahnbehandlung und bei Kindern zusätzlich für Kieferorthopädie.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.
In den ersten drei Jahren können für kieferorthopädische Leistungen bis zu 1.800 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Die Württembergische verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZZBPlus
Keine, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Implantate.
Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Inlays.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Nein, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Verblendungen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZBPlus Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Württembergischen als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
- Kunststofffüllungen
Jede Form von Zahnersatz wie Teilkronen, Kronen, Brücken oder Implantate sind nicht mitversichert.
Der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für Zahnersatz.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZBPlus die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif Württembergische ZZBPlus erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2010-2130, 2300, 2330, 2340, 2350-2440 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen ist bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2 nicht auf den Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte begrenzt.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZBPlus die Restkosten.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZZBPlus erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4000-4150 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der GOZ abzurechnen.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt und wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit Zahnbehandlungsmaßnahme steht.
Im Tarif Württembergische ZZBPlus besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, Leistungen für Zahnprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Hierfür stehen aus dem Tarifbaustein Württembergische ZZBPlus 150 EUR zur Verfügung.
Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik
- Kontrolle des Übungserfolges
- Prothesenreinigung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
- Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen
Eine eventuelle Vorleistung der GKV wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Im Tarif Württembergische ZZBPlus besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Württembergische ZZBPlus leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung.
Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.
600 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.200 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
1.800 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr gelten die tariflichen Höchstgrenzen für kieferorthopädische Behandlungen (3.000 EUR während der Vertragslaufzeit).
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Ja, für den Tarif Württembergische ZZBPlus wird empfohlen, der Württembergischen immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die Aufwendungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen oder kieferorthopädische Maßnahmen 1.500 EUR überschreiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Württembergischen, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Das Einreichen des Heil- und Kostenplans stellt für Sie keinen
Mehraufwand dar. Eine Kopie des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt
bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen
muss, reichen Sie bei der Württembergischen ein. Für eine
Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen
Heil- und Kostenplan einreichen.
Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der Württembergischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Württembergischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Nein, die Leistungen im Tarif Württembergische ZZBPlus stehen nur nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht reform- und zukunftstauglich.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnbehandlung 50 % des
erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den
tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem
Leistungskatalog streichen, wird die Württembergische den Tarif anpassen
oder ersetzen müssen.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der Württembergischen nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der Württembergischen.
Ja, auch im Rahmen von Zahnbehandlung werden funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen erstattet.
Der Tarif ZZBPlus ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Nach
Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, der Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Der Tarif wurde nicht getestet.