Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische ZZ75 + ZZB
ZZ75 + ZZB
Kurzübersicht - Tarif Württembergische ZZ75 + ZZB
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 3.200 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Je nach Anzahl der bei Antragstellung vorhandenen Kronen, Brückenglieder, Stiftzähne und Implantate kann es zu einer Zahnstaffelverlängerung auf 6 Jahre kommen.
Die Württembergische verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZZ75 + ZZB
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 80 %.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZ75+ZZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZ75+ZZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 80 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Württembergische ZZ75+ZZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Anzahlbegrenzung. Im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB sind pro Kiefer bis zu 8 Implantate (4 pro Quadrant) erstattungsfähig. Es gibt aber keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 80 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Württembergische ZZ75+ZZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZZ75+ZZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Württembergischen als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Ab dem 50. Lebensjahr wird bei Antragstellung bereits vorhandener, festsitzender und herausnehmbarer
Zahnersatz wird in der Summe erfasst. Die Menge des bei Antragstellung
bereits vorhandenen Zahnersatzes hat dann Einfluss auf die
Versicherungsleistung in den Anfangsjahren.
Im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB besteht keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZ75+ZZB die Restkosten.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2010-2130, 2300, 2330, 2340, 2350-2440 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der GOZ abzurechnen.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZZ75+ZZB die Restkosten.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4000-4150 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der GOZ abzurechnen.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden aus dem Tarifbaustein ZZ75 bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt und wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit Zahnersatz-Maßnahme steht.
Im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, Leistungen für Zahnprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Hierfür stehen aus dem Tarifbaustein Württembergische ZZB 80 EUR zur Verfügung.
Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik
- Kontrolle des Übungserfolges
- Prothesenreinigung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
- Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen
Eine eventuelle Vorleistung der GKV wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Württembergische ZZ75 + ZZB leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 75 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Württembergische erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Württembergische ZZ75+ZZB )
Je nach Anzahl der bei Antragstellung vorhandenen Kronen, Brückenglieder Stiftzähne Implantate kann es zu einer Zahnstaffelverlängerung auf die ersten fünf bzw. sechs Versicherungsjahre kommen.
Ab wann die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung stehen, zeigt auch die Zahnstaffel.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Ja, für den Tarif Württembergische ZZ75+ZZB wird empfohlen, der Württembergischen immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die Aufwendungen für Zahnersatz- / Zahnbehandlungsmaßnahmen oder kieferorthopädische Maßnahmen 1.500 EUR überschreiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Württembergischen, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Das Einreichen des Heil- und Kostenplans stellt für Sie keinen
Mehraufwand dar. Eine Kopie des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt
bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen
muss, reichen Sie bei der Württembergischen ein. Für eine
Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen
Heil- und Kostenplan einreichen.
Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.
Damit werden von der Württembergischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 30 % und bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Württembergischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Nein, die Leistungen im Tarif Württembergische ZZ75+ZZB stehen nur nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht reform- und zukunftstauglich.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 30 % und bei Zahnbehandlung 50 % des
erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den
tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem
Leistungskatalog streichen, wird die Württembergische den Tarif anpassen
oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif Württembergische ZZ75 + ZZB leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der Württembergischen nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme von 75 % auf 80 %.
Ja, die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der Württembergischen.
Ja, aus dem Tarifbaustein ZZB werden auch im Rahmen von Zahnbehandlung funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen erstattet.
Der Tarifbaustein ZZ75 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 17., 20., 30, 40., 50. und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Für den Tarifbaustein ZZB gibt es zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Nach
Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 30 % gekürzt.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.