Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische ZGU70 BZGU20

ZGU70 BZGU20

"Gut (1.9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/14

Kurzübersicht - Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 90 % + Festkostenzuschuss
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 90 % + Festkostenzuschuss
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 90 % + Festkostenzuschuss
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 90 % + Festkostenzuschuss
Verblendung
Ja, 90 - 100 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Nein
Parodontosebehandlung
Nein
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 80 EUR pro Versicherungsjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
90 % + Festkostenzuschuss mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Konstant, da mit Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Versicherungsjahr bis 3.600 EUR, verlängerbar auf 1.-6. bzw.
1.-8. Versicherungsjahr je nach Anzahl Fehlzähne u. Zahnersatz
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/14.

Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren errechnet sich der Erstattungsanspruch prozentual aus einem Betrag von bis zu 4.000 EUR.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie im ersten Schritt von der Württembergischen als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung. Weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss. In der Summe werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die Württembergische ZGU70 BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet direkt 90 % des Rechnungsbetrages. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zusätzlich den Festkostenzuschuss.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZGU70 BZGU20 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Implantate. Weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss. In der Summe werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Erstattungsbeispiel
Die Württembergische ZGU70 BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet direkt 90 % des Rechnungsbetrages. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zusätzlich den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie im ersten Schritt von der Württembergischen als Erstattung für für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays. Weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss. In der Summe werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Erstattungsbeispiel
Die Württembergische ZGU70 BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet direkt 90 % des Rechnungsbetrages. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zusätzlich den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie im ersten Schritt von der Württembergischen als Erstattung für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken. Weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss. In der Summe werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Erstattungsbeispiel
Die Württembergische ZGU70 BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet direkt 90 % des Rechnungsbetrages. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zusätzlich den Festkostenzuschuss.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 90 %
DVT - 3D Röntgen zu 90 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 90 % bei Zahnersatzmaßnahme
DROS-Schiene zu 90 % bei Zahnersatzmaßnahme
Invisalign-Schiene
5 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Württembergischen als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Bei Antragstellung bereits vorhandener, festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz wird in der Summe erfasst. Die Menge des bei Antragstellung bereits vorhandenen Zahnersatzes hat Einfluss auf die Versicherungsleistung in den Anfangsjahren.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. 

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Der Tarifbaustein BZGU20 erstattet dabei bedingungsgemäß 20 %. Der Tarifbaustein ZGU70 erstattet derzeit weitere 70 %, wobei dessen Tarifbedingungen diese Leistung nicht zwingend vorschreiben. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die sonst für eine kostenneutrale Füllung erstattungsfähigen 30 bis 40 EUR.
Zusammengenommen können so bis zu 100 % des Rechnungsbetrages erreicht werden.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Regel-Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZGU70 BZGU20 erhalten Sie keine Leistungen für Wurzelbehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZGU70 BZGU20 erhalten Sie keine Leistungen für Parodontosebehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden aus dem Tarif  ZGU70 BZGU20 zu 90 % erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt und wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit Zahnersatz-Maßnahme steht.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Versicherungsjahr stehen 80 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Der Betrag von 80 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif geringen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann können Sie sich trotzdem in diesem Tarif sehr gut versichern, denn die Auswirkungen des Bonushefts sind nur gering. Es würde sich aber positiv auswirken, wenn Sie zukünftig damit beginnen, ein Bonusheft zu führen und Ihre Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu lassen.

Sie bekommen von der Württembergischen direkt 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie zusätzlich den Festkostenzuschuss, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Eine Erstattung bis zu 100 % des Rechnungsbetrags ist möglich.

Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Württembergische ZGU70 BZGU20 )

Über die Gewährung des Kassenbonus entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?

Ab wann die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung stehen, zeigt auch die Zahnstaffel.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif ZGU70 BZGU20 ist der Württembergischen immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.500 EUR überschreiten werden.
Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Württembergischen ein. Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn halbiert sich der Erstattungssatz.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.

Damit werden von der Württembergische höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie für die Tarifbausteine ZGU70 und BZGU20 dieselben Leistungsansprüche. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Württembergischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen auch dem Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, sonst kann die Gesamterstattung von 100 % nicht erreicht werden.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Württembergische auch weiterhin die bereits heute zugesagten 90 bis 100 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch Leistungen für Sehhilfen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden 100 %, bis zu 125 EUR für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen) geleistet.

Ja, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht beim Zahnarzt waren, ist eine Zahnstaffelverlängerung auf 96 Monate notwendig.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ZGU70 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Der Tarifbaustein BZGU20 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, sieht aber ebenfalls keine automatischen Beitragserhöhungen vor. In der Beitragstabelle wird für alle Alterstufen ein identischer Beitrag ausgewiesen. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre)  können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 12 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Württembergische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/14.