Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium
Tarife ERGO
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Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium
Kurzübersicht - Tarif ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium
1.-4. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 4.000 EUR
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Der Tarif besteht aus den Tarifbausteinen Dental-Schutz 75 (DS75) für Zahnersatz- und Dental-Vorsorge Premium (DVE) für Zahnbehandlungsmaßnahmen und Kieferorthopädie bei Kindern.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.
In den ersten vier Jahren stehen für Zahnersatz bis zu 4.000 EUR zur Verfügung, für Zahnerhalt bis zu 1.500 EUR.
In den ersten vier Jahren stehen für kieferorthopädische Leistungen bis zu 1.500 EUR zur Verfügung.
Keine Summenbegrenzung für Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen!
Die ERGO verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung unter Vollnarkose, Kunststofffüllungen oder Implantate.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffern 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Aufbissschienen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme werden aus dem Tarifbaustein ERGO Dental-Schutz 75 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium sieht darüber hinaus ebenfalls eine Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für Knirscherschienen vor (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung).
Ja, der Tarif ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium erstattet Prophylaxemaßnahmen zu 100 %.
Zwei Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert, bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr. Die pro Jahr zur Verfügung stehenden Leistungen sind nicht durch eine feste Summe begrenzt.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden aus dem Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Die versicherte Person muss bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre stehen für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) zusammen höchstens 100 EUR, danach innerhalb der jeweils nachfolgenden zwei Versicherungsjahre zusammen höchstens 250 EUR zur Verfügung.
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 75 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die ERGO Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone ERGO Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium )
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
4.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt im Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium für kieferorthopädische Leistungen eine Begrenzung von insgesamt:
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z. B. Inlays), erfolgt keine Leistung.
Damit werden von der ERGO niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche.
Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der ERGO abgezogen. Für Prophylaxe, Zahnbehandlung/ -erhalt erfolgt dieser Pauschalabzug nicht. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der ERGO für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der ERGO heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die ERGO den Tarif Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium anpassen oder ersetzen müssen.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 75 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.
Die Narkose muss durch Narkoseärzte bzw. Zahnärzte, die Akupunktur und Hypnose durch einen Zahnarzt durchgeführt werden.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der ERGO nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, der Startbeitrag im Tarifbaustein Dental-Schutz 75 beträgt in den ersten sechs Monaten die Hälfte der genannten Beiträge.
Ja, die ERGO verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Der Tarifbaustein ERGO Dental-Schutz 75 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 26., 31., 41., 51., 61., 71., 81. und 91. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium ist ebenfalls ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10. und 20. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In Punkt 7.6 der Versicherungsbedingungen verzichtet die ERGO Versicherung für den Tarif Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.