Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium

Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium

"Sehr gut (0.5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 100 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 100 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 100 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 100 %
Verblendung
Ja, 100 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 100 %
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
100 % ungeachtet Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnbehandlung
1.-4. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 4.000 EUR

"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Der Tarif besteht aus den Tarifbausteinen Dental-Schutz 100 (DS100) für Zahnersatz- und Dental-Vorsorge Premium (DVE) für Zahnbehandlungsmaßnahmen und Kieferorthopädie bei Kindern.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.

In den ersten vier Jahren stehen für Zahnersatz bis zu 4.000 EUR zur Verfügung.

In den ersten vier Jahren stehen für kieferorthopädische Leistungen bis zu 1.500 EUR zur Verfügung.

Keine Summenbegrenzung für Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen!

Die ERGO verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die  ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 %
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 100 %
DVT - 3D Röntgen zu 100 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene zu 100 %
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie bei Unfall)
11 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung unter Vollnarkose, Kunststofffüllungen oder Implantate.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium die Restkosten.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium die Restkosten.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme werden aus dem Tarifbaustein ERGO Dental-Schutz 100 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium sieht darüber hinaus ebenfalls eine Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für Knirscherschienen vor (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung).

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, der Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium erstattet Prophylaxemaßnahmen zu 100 %.

Zwei Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert, bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr. Die pro Jahr zur Verfügung stehenden Leistungen sind nicht durch eine feste Summe begrenzt.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Fissurenversiegelung


Sehr positiv ist, dass die jeweilige Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden aus dem Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Die versicherte Person muss bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre stehen für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) zusammen höchstens 100 EUR, danach innerhalb der jeweils nachfolgenden zwei Versicherungsjahre zusammen höchstens 250 EUR zur Verfügung. 

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die ERGO Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt im Tarifbaustein ERGO Dental-Schutz 100 (Zahnersatz) eine Begrenzung von insgesamt:
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
2.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
4.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt im Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium für kieferorthopädische Leistungen eine Begrenzung von insgesamt:
   500 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Einreichung des Heil- und Kostenplans, der auch spezifizierte Kosten für Material- und Laborleistungen enthält, und die Kontaktaufnahme mit der ERGO, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der ERGO ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z. B. Inlays), erfolgt keine Leistung. 

Damit werden von der ERGO niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche.
Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der ERGO abgezogen. Für Prophylaxe, Zahnbehandlung/ -erhalt erfolgt dieser Pauschalabzug nicht. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der ERGO für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Nein, die Leistungen im Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium ist daher nicht uneingeschränkt reform- oder zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der ERGO heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die ERGO den Tarif Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.

Die Narkose muss durch Narkoseärzte bzw. Zahnärzte, die Akupunktur und Hypnose durch einen Zahnarzt durchgeführt werden.

Zusätzlich steht eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 50 EUR nach zahnmedizinisch bedingter Vollnarkose und Sedierung zur Verfügung. 

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der ERGO nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, der Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.

Ja, der Startbeitrag im Tarifbaustein Dental-Schutz 100 beträgt in den ersten sechs Monaten die Hälfte der genannten Beiträge.

Ja, die ERGO verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Ja, die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der ERGO.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarifbaustein ERGO Dental-Schutz 100 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 26., 31., 41., 51., 61., 71., 81. und 91. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Der Tarifbaustein ERGO Dental-Vorsorge Premium ist ebenfalls ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10. und 20. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Nein, für den Tarif ERGO Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium gibt es keine Mindestversicherungsdauer.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 35 % gekürzt.       
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die ERGO verzichtet für den Tarif Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Punkt 7.6 der Versicherungsbedingungen verzichtet die ERGO Versicherung für den Tarif Dental-Schutz + Dental-Vorsorge Premium 100 auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Sehr gut (0,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.