Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO Dental-Vorsorge (DVB)

Dental-Vorsorge (DVB)

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB)

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Nein
Kassengrundversorgung
Nein
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Nein
Verblendung
Nein
Leistung Zahnersatz ab wann?
Keine Leistung für Zahnersatz
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 1 x jährlich 100%
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Volle Leistung ungeachtet Bonusheft, da nur ZB-Leistungen
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr)
Konstant, ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnbehandlung
1.-3. Versicherungsjahr KFO zusammen 750 EUR

Dieser Tarif leistet für Prophylaxe, Zahnbehandlung und bei Kindern zusätzlich für Kieferorthopädie.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.

In den ersten vier Jahren stehen für kieferorthopädische Leistungen bis zu 750 EUR zur Verfügung.

Keine Summenbegrenzung für Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen!

Die ERGO verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB)

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Keine, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Keine, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Implantate.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Implantate
Der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Implantate.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Nein , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Inlays.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif Dental-Vorsorge (DVB) der ERGO leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Nein, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Verblendungen.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 %
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie bei Unfall)
5 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
  • Kunststofffüllungen

Andere konservierende Füllungen und jede Form von Zahnersatz, Inlays, Teilkronen (dazu zählen auch Onlays und Overlays), Kronen oder Brücken sind nicht mitversichert.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Zahnersatz.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Knirscherschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Für Aufbissschienen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme werden keine Leistungen erbracht.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Fissurenversiegelung


Sehr positiv ist, dass die jeweilige Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) für kieferorthopädische Leistungen eine Begrenzung von insgesamt:
250 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
750 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Einreichung des Heil- und Kostenplans, der auch spezifizierte Kosten für Material- und Laborleistungen enthält, und die Kontaktaufnahme mit der ERGO, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der ERGO ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten, erfolgt keine Leistung. 

Damit werden von der ERGO niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Die Leistungen aus den Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) werden auch ohne Vorleistung der GKV erstattet. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.

Leistungen für Kunststofffüllungen stehen dann zu 100 % zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch den anteiligen Zuschuss für eine kostenneutrale Füllung erbringt.

Dies ist immer dann der Fall, wenn die Füllung medizinisch notwendig ist. Der rein aus kosmetischen Gründen betriebene Austausch von Füllungen ist nicht erstattungsfähig.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Dental-Vorsorge der ERGO leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der ERGO nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die ERGO verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) ist bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Ab dem 21. Lebensjahr ist der Erwachsenenbeitrag zu zahlen.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Nein, für den Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) gibt es keine Mindestversicherungsdauer.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, an denen sich die GKV beteiligt. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.  Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die ERGO verzichtet für den Tarif Dental-Vorsorge (DVB) auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.