Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO Dental-Vorsorge (DVB)
Tarife ERGO
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Dental-Vorsorge (DVB)
Kurzübersicht - Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB)
Konstant, ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
1.-3. Versicherungsjahr KFO zusammen 750 EUR
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe, Zahnbehandlung und bei Kindern zusätzlich für Kieferorthopädie.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.
In den ersten vier Jahren stehen für kieferorthopädische Leistungen bis zu 750 EUR zur Verfügung.
Keine Summenbegrenzung für Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen!
Die ERGO verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB)
Keine, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der ERGO Tarif Dental-Vorsorge (DVB) beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen.
- Kunststofffüllungen
Andere konservierende Füllungen und jede Form von Zahnersatz, Inlays, Teilkronen (dazu zählen auch Onlays und Overlays), Kronen oder Brücken sind nicht mitversichert.
Der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für Zahnersatz.
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Knirscherschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Für Aufbissschienen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme werden keine Leistungen erbracht.
Ja, einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
Nein, der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.
Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.
250 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
750 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Einreichung des Heil- und Kostenplans, der auch spezifizierte Kosten für Material- und Laborleistungen enthält, und die Kontaktaufnahme mit der ERGO, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der ERGO ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten, erfolgt keine Leistung.
Damit werden von der ERGO niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.
Leistungen für Kunststofffüllungen stehen dann zu 100 % zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch den anteiligen Zuschuss für eine kostenneutrale Füllung erbringt.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Füllung medizinisch notwendig ist. Der rein aus kosmetischen Gründen betriebene Austausch von Füllungen ist nicht erstattungsfähig.
Nein, der Tarif Dental-Vorsorge der ERGO leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der ERGO nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, die ERGO verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Der Tarif ERGO Dental-Vorsorge (DVB) ist bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Ab dem 21. Lebensjahr ist der Erwachsenenbeitrag zu zahlen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Der Tarif wurde nicht getestet.