Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ARAG Dent70
Dent70
Kurzübersicht - Tarif ARAG Dent70
(alle Tarifleistungen inkl. PZR)
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 5 Jahren können bis zu 2.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG Dent70
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ARAG Dent70 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ARAG Dent70 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Leistungsumfang für Implantate
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Erstattungsbeispiel
Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif ARAG Dent70 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Bitte holen Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage von der ARAG ein.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ARAG Dent70 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
Vorhandene,
herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der ARAG nicht als
vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne
der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend, können jedoch in den
Vertrag eingeschlossen werden.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Bitte holen Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage von der ARAG ein.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ARAG Dent70 die Restkosten.
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Bitte holen Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage von der ARAG ein.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ARAG Dent70 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 2410 in Verbindung mit der Ziffer 0120 der GOZ abzurechnen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ARAG Dent70 die Restkosten.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
- Keimtest
- antibakterielle Therapie
- Knochen- und Geweberegeneration
- Knochenaufbau
- Bindegewebs- und Schleimhaut-Transplantationen
Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Bitte holen Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage von der ARAG ein.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ARAG Dent70 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der GOZ abzurechnen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stehen pro Kalenderjahr 70 EUR zur Verfügung:
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 bis zum 2,3 fachen Satz)
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Erstellung des Mundhygienestatus
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen
Der Betrag von 70 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?
Nein, der Tarif ARAG Dent70 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 70 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die ARAG erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone ARAG Dent70 )
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
| 500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. KJ |
| 1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. KJ |
| 1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. KJ |
| 2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. KJ |
| 2.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 5. KJ |
Die Summenbegrenzung der Anfangsjahre gilt für alle tariflichen Leistungen.
Ab dem 6. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Wird im Antrag die Frage nach einer laufenden / geplanten / angeratenen Behandlung oder nach parodontalen Behandlungen innerhalb der letzten drei Jahre bejaht und infolgedessen ein Leistungsausschluss vereinbart, so halbieren sich die summenmäßigen Begrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Die ARAG berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der ARAG höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, sodass zustehende Kassenleistungen nicht in Anspruch genommen werden können, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Dent70. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, zudem muss die Behandlungsleistung von einem Zahnarzt mit Kassenzulassung erbracht werden.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die ARAG den Tarif Dent70 anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?
Nein, der Tarif ARAG Dent70 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif ARAG Dent70 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Ja, wird im Antrag die Frage nach einer laufenden / geplanten / angeratenen Behandlung oder nach parodontalen Behandlungen innerhalb der letzten drei Jahre bejaht und infolgedessen ein Leistungsausschluss vereinbart, so halbieren sich die summenmäßigen Begrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
Ja, gemäß Punkt 1.3 der FAQ ist die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2 sowie die vorherige schriftliche Zusage der ARAG. Zur Abstimmung der Kostenübernahme reichen Sie bitte rechtzeitig vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan bei der ARAG ein.Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Es gibt 9 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 16., 21., 34., 41., 46., 51., 56. und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
