Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Hallesche dentZB.100

dentZB.100

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Hallesche dentZB.100

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Nein
Kassengrundversorgung
Nein
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Nein
Verblendung
Nein
Leistung Zahnersatz ab wann?
Keine Leistung für Zahnersatz
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV-Beteiligung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Nein
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Keine Leistung für Zahnreinigung
Einfluss Bonusheft
Volle Leistung ungeachtet Bonusheft, da nur ZB-Leistungen
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-5. Kalenderjahr bis 2.500 EUR

Dieser Tarif leistet für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.


Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 5 Jahren können bis zu 2.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche dentZB.100

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Keine, der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsumfang für Implantate

Der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Implantate.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?

Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.

Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Nein , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

Es erfolgt keine Erstattung, denn der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen.

Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsumfang für Inlays

Der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Inlays.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?

Nein, der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Verblendungen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZB.100 Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.

Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop zu 100 %
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie bei Unfall)
3 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch Kunststofffüllungen.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
  • Kunststofffüllungen

Jede Form von Zahnersatz wie Teilkronen, Kronen, Brücken oder Implantate sind nicht mitversichert.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Zahnersatz.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif HALLESCHE dentZB.100 die Restkosten für

  • Anlegen von Spanngummi (Kofferdam)
  • elektronische Längenmessung, je Kanal
  • zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal


Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der fehlende GKV-Leistungsanspruch nachgewiesen wird (z. B. durch Röntgenbilder).

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif HALLESCHE dentZB.100 nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif HALLESCHE dentZB.100.

Die tariflichen Leistungen umfassen:

  • mikrobiologische Diagnostik
  • lokale antibiotische/antibakterielle Therapie
  • parodontale Regeneration mittels Schmelzmatrixprotein (Emdogain)
  • Maßnahmen zur gesteuerten Geweberegeneration (GTR)
  • Auffüllen von Knochendefekten mit autologem oder alloplastischem Material
  • Bindegewebs- und Schleimhauttransplantationen.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif HALLESCHE dentZB.100 nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für Aufbissschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif HALLESCHE dentZB.100 besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Nein, aus der Zahnzusatzversicherung HALLESCHE dentZB.100 erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Der Tarif HALLESCHE dentZB.100  leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif HALLESCHE dentZB.100 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 5 Kalenderjahren (KJ) gilt eine Begrenzung von insgesamt:
   500 EUR Erstattungsbetrag im 1. KJ
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. KJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. KJ
2.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. KJ
2.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 5. KJ

Ab dem 6. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif dentZB.100 ist der HALLESCHEN immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn parodontale oder kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der HALLESCHEN ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die HALLESCHE berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der HALLESCHEN höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche für Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen. Für Parodontosebehandlungen erfolgt keine Leistung, da hier eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung für die tarifliche Leistung ist. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Nein, die Leistungen im Tarif dentZB.100 der HALLESCHEN stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Tarif dentZB.100 ist daher nicht uneingeschränkt reform- oder zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen und auch für Füllungen. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Zuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die HALLESCHE den Tarif dentZB.100 anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen

  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Kalenderjahr erstattet.

Andere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose oder Hypnose sind nicht erstattungsfähig.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der HALLESCHEN nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt 7 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 17., 32., 43., 51., 58. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. 
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 13 der Versicherungsbedingungen verzichtet die HALLESCHE auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.