Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Hallesche dentZE.100
dentZE.100
Kurzübersicht - Tarif Hallesche dentZE.100
1.-5. Kalenderjahr Zahnersatz bis 1.250 EUR ab 1 Zahnlücke
"Sehr gut (0,8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten 5 Jahren können für Zahnersatz bis zu 5.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche dentZE.100
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Ihr Anspruch steigt auf 100 % sobald Sie im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.
In diesem Tarif empfiehlt es sich, zukünftig das Bonusheft lückenlos zu führen, um den Erstattungssatz noch weiter zu erhöhen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZE.100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 oder 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZE.100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die HALLESCHE dentZE.100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die HALLESCHE dentZE.100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif HALLESCHE dentZE.100 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE dentZE.100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch Implantate.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der HALLESCHEN nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend, können jedoch in den Vertrag eingeschlossen werden.
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung HALLESCHE dentZE.100 erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 90 oder 100 %des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Nein, der Tarif HALLESCHE dentZE.100 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
In diesem Tarif empfiehlt es sich, zukünftig das Bonusheft lückenlos zu führen, um den Erstattungssatz noch weiter zu erhöhen.
Sie bekommen jetzt 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 100 % werden es bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis.
Die HALLESCHE belohnt im Tarif dentZE.100 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone HALLESCHE dentZE.100 ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der HALLESCHEN ein.
Die HALLESCHE berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der HALLESCHEN höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen weitere Leistungen streichen, wird die HALLESCHE den Tarif dentZE.100 anpassen oder ersetzen müssen.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
Die Aufwendungen werden zum jeweils maßgebenden Erstattungssatz der Hauptleistung ersetzt. Bis zu 250 EUR je Kalenderjahr stehen zur Verfügung.
Andere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose oder Hypnose sind nicht erstattungsfähig.
Keine, der Tarif HALLESCHE dentZE.100 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 17., 32., 43., 51., 58. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.