Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Hallesche GIGA.Dent

GIGA.Dent

"Sehr gut (0.8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Hallesche GIGA.Dent

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 90 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 90 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 90 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 90 %
Verblendung
Ja, 90 - 100 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV-Beteiligung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 2x jährlich 80 EUR
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
90 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-5. KJ Budget 1: Zahnbehandlung und KFO (bis 18. Lj.) bis 2.500 EUR
1.-5. KJ Budget 2: Zahnersatz bis 5.000 EUR bei 0 Zahnlücken
1.-5. KJ Budget 2: Zahnersatz bis 1.250 EUR ab 1 Zahnlücke

"Sehr gut (0,8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Der Tarif enthält die Tarifbausteine dentPRO.80, dentZB.100 und dentZE.100.

Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

In den ersten 5 Jahren können für Zahnbehandlung bis zu 2.500 EUR und für Zahnersatz bis zu 5.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche GIGA.Dent

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 

Ihr Anspruch steigt auf 100 % sobald Sie im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.

 Tipp 

In diesem Tarif empfiehlt es sich, zukünftig das Bonusheft lückenlos zu führen, um den Erstattungssatz noch weiter zu erhöhen.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE GIGA.Dent Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 oder 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE GIGA.Dent Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die HALLESCHE GIGA.Dent Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die HALLESCHE GIGA.Dent Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 100 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE GIGA.Dent Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 7. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop zu 100 %
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 90-100 %
DVT - 3D Röntgen zu 90-100 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 90-100%
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie bei Unfall)
6 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen oder Implantate.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)

Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der HALLESCHEN nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend, können jedoch in den Vertrag eingeschlossen werden.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif HALLESCHE GIGA.dent die Restkosten für

  • Anlegen von Spanngummi (Kofferdam)
  • elektronische Längenmessung, je Kanal
  • zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal


Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der fehlende GKV-Leistungsanspruch nachgewiesen wird (z. B. durch Röntgenbilder).

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss  Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif HALLESCHE GIGA.Dent.

Die tariflichen Leistungen umfassen:

  • mikrobiologische Diagnostik
  • lokale antibiotische/antibakterielle Therapie
  • parodontale Regeneration mittels Schmelzmatrixprotein (Emdogain)
  • Maßnahmen zur gesteuerten Geweberegeneration (GTR)
  • Auffüllen von Knochendefekten mit autologem oder alloplastischem Material
  • Bindegewebs- und Schleimhauttransplantationen.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 90 oder 100 %des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, pro Kalenderjahr stehen 2 x 80 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Entfernung des Biofilms
  • Oberflächenpolitur
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Unterweisung gegen Karies und parodontale Erkrankungen
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zähnen


Der Betrag von zweimal 80 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif HALLESCHE GIGA.Dent besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif HALLESCHE GIGA.Dent leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

In diesem Tarif empfiehlt es sich, zukünftig das Bonusheft lückenlos zu führen, um den Erstattungssatz noch weiter zu erhöhen.

Sie bekommen jetzt 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 100 % werden es bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis.

Die HALLESCHE belohnt im Tarif GIGA.Dent kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone HALLESCHE GIGA.Dent )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif GIGA.Dent ist der HALLESCHEN immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn parodontale Behandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der HALLESCHEN ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die HALLESCHE berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der HALLESCHEN höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch im Bereich Zahnersatz pauschal um 50 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der HALLESCHEN abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Nein, die Leistungen im Tarif GIGA.Dent der HALLESCHEN stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Tarif GIGA.Dent ist daher nicht uneingeschränkt reform- oder zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der HALLESCHEN heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die HALLESCHE den Tarif GIGA.Dent anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen

  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Tarifbaustein dentZE.100 werden zum jeweils maßgebenden Erstattungssatz der Hauptleistung ersetzt. Bis zu 250 EUR je Kalenderjahr stehen zur Verfügung.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Tarifbaustein dentZB.100 werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Kalenderjahr erstattet.

Andere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose oder Hypnose sind nicht erstattungsfähig.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der HALLESCHEN nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 17., 32., 43., 51., 58. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Bei Zahnersatzleistung wird seitens der HALLESCHEN eine fiktive GKV-Vorleistung von 50 % unterstellt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 13 der Versicherungsbedingungen verzichtet die HALLESCHE auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (0,8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.