Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Hallesche SMART.Dent
SMART.Dent
Kurzübersicht - Tarif Hallesche SMART.Dent
Der Tarif enthält die Tarifbausteine dentPRO.80 und dentZB.100.
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 5 Jahren können bis zu 2.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche SMART.Dent
Keine, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE SMART.Dent Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Keine, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE SMART.Dent Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Keine, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Implantate.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Tarif HALLESCHE SMART.Dent beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Inlays.
Keine, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Inlays.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Tarif HALLESCHE SMART.Dent beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Inlays.
Nein, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Verblendungen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die HALLESCHE SMART.Dent Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen.
Der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für Zahnersatz.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif HALLESCHE SMART.dent die Restkosten für
- Anlegen von Spanngummi (Kofferdam)
- elektronische Längenmessung, je Kanal
- zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal
Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der fehlende GKV-Leistungsanspruch nachgewiesen wird (z. B. durch Röntgenbilder).
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif HALLESCHE SMART.Dent nicht erstattungsfähig.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif HALLESCHE SMART.Dent.
Die tariflichen Leistungen umfassen:
- mikrobiologische Diagnostik
- lokale antibiotische/antibakterielle Therapie
- parodontale Regeneration mittels Schmelzmatrixprotein (Emdogain)
- Maßnahmen zur gesteuerten Geweberegeneration (GTR)
- Auffüllen von Knochendefekten mit autologem oder alloplastischem Material
- Bindegewebs- und Schleimhauttransplantationen.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif HALLESCHE SMART.Dent nicht erstattungsfähig.
Ja, pro Kalenderjahr stehen 2 x 80 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Entfernung des Biofilms
- Oberflächenpolitur
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Erstellung des Mundhygienestatus
- Unterweisung gegen Karies und parodontale Erkrankungen
- Kontrolle des Übungserfolges
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zähnen
Der Betrag von zweimal 80 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Nein, der Tarif HALLESCHE SMART.Dent leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.
Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. KJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. KJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. KJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. KJ |
2.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 5. KJ |
Ab dem 6. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der HALLESCHEN ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Die HALLESCHE berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der HALLESCHEN höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Ja und nein, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.
Für Wurzelkanalbehandlung werden auch ohne Vorleistung der GKV Leistungen erbracht, wenn der fehlende GKV-Leistungsanspruch nachgewiesen wird (z. B. durch Röntgenbilder).
Bei Parodontosebehandlungen muss die GKV Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif HALLESCHE SMART.Dent.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung des Tarifbausteins dentZB.100 stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Andere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose oder Hypnose sind nicht erstattungsfähig.
Keine, der Tarif HALLESCHE SMART.dent leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 32., 43., 51., 58. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.