Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO ZBB + ZBE
Tarife ERGO
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ZBB + ZBE
Kurzübersicht - Tarif ERGO ZBB + ZBE
Der Tarif enthält folgende Tarifbausteine: ZBB und ZBE.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können für Zahnerhaltmaßnahmen bis zu 2.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO ZBB + ZBE
Keine, der Tarif ERGO ZBB+ZBE leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen mit Ausnahme von Inlays.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz wie z.B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen verbleibenden Restkosten.
Bei Inlays zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die ERGO ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Keine, der Tarif ERGO ZBB+ZBE leistet nicht für Implantate.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen. Die ERGO ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die ERGO ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen. Die ERGO ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen.
- Kunststofffüllungen
- Inlays
Im Tarif ERGO ZBB + ZBE besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit für Inlays. Leistungen für Inlays können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO ZBB+ZBE die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif ERGO ZBB+ZBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2410 und 2420 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif ERGO ZBB+ZBE die Restkosten.
Weitere Leistungen erfolgen für:- parodontologische Leistungen (auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm)
- Weichgewebsmaßnahmen
- Behandlung knöcherner parodontaler Defekte
- Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif ERGO ZBB+ZBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4080, 4090 und 4100 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Nein, der Tarif ERGO ZBB + ZBE leistet nicht für Aufbissschienen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme.
Der Tarifbaustein ZBB sieht lediglich eine Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für Knirscherschienen vor (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung).
2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr. Die pro Jahr zur Verfügung stehenden Leistungen sind nicht durch eine feste Summe begrenzt.
Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Der Tarif besteht aus den Bausteinen ZBB und ZBE. Für Zahnprophylaxe werden 60 EUR aus dem Tarif ZBB erstattet. Weitere erstattungsfähige Prophylaxeleistungen, die den Betrag von 60 EUR übersteigen, werden bei med. Notwendigkeit aus dem Tarif ZBE bezahlt.
Nein, der Tarif ERGO ZBB + ZBE leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Inlays, Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der ERGO Versicherung höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen und auch für Füllungen. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Zuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.
Sollte der Zuschuss zukünftig entfallen, erbringt die ERGO auch weiterhin die bereits heute zugesagten Leistungen.
Nein, der Tarif ERGO ZBB + ZBE leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, die ERGO verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja. Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, an denen sich die GKV beteiligt. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 35 % gekürzt.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In Punkt 7.3 der Versicherungsbedingungen verzichtet die ERGO Versicherung für den Tarif ZBB+ZBE auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .