Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung R+V Classic U + ZV

Classic U + ZV

"Befriedigend (3.3)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif R+V Classic U + ZV

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Doppelter Festkostenzuschuss
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Doppelter Festkostenzuschuss
Erstattung hochwertige Inlays
Verdopplung des Festkostenzuschusses
Erstattung Kronen und Brücken
Doppelter Festkostenzuschuss
Verblendung
Verdopplung des Festkostenzuschusses
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 1x jährlich 100 %
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Doppelter Festkostenzuschuss mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Konstant, da mit Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnersatz
1. Kalenderjahr Zahnbehandlung 250 EUR
2. Kalenderjahr Zahnbehandlung 500 EUR
"Befriedigend (3,3)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Einziger Regelleistungstarif, der die Zahnersatzleistungen in den Anfangsjahren nicht durch eine Begrenzung einschränkt.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Classic U + ZV

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die R+V Classic U + ZV Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die R+V  Zahnzusatzversicherung Classic U + ZV erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die R+V Zahnzusatzversicherung Classic U + ZV erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Leistungsumfang für Implantate
Es erfolgt eine Verdopplung der Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung vorgesehen ist. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer kostenneutralen Füllung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Ausführung eines Gold- oder Keramikinlays tragen Sie selbst. Der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung für Inlays.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine kostenneutrale Füllung, ca. 30-50 EUR. Die R+V Zahnzusatzversicherung Classic U + ZV erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Leistungsumfang für Inlays
Im Tarif R+V Classic U + ZV sind auch Kosten für laborgefertigte Inlays erstattungsfähig. Die R+V zahlt noch einmal die Summe, die von der gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer kostenneutralen Füllung bezahlt worden ist (ca. 30 bis 50 EUR).
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst. 

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die R+V Classic U + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind dann erstattungsfähig, wenn diese Leistung im Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse enthalten war. Der Tarif Classic U + ZV bezahlt noch einmal den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse als Festkostenzuschuss bezahlt hat.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik doppelter Festkostenzuschuss
DVT - 3D Röntgen doppelter Festkostenzuschuss
Vollnarkose nach Einzelfallprüfung
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
6 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, die R+V stellt zwar keine Gesundheitsfragen im Antrag, wertet aber den Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantat etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif R+V Classic U + ZV besteht keine Wartezeit Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbdarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif R+V Classic U + ZV.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif R+V Classic U + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Der Tarif ZV erstattet im ersten Jahr bis zu 250 EUR, im zweiten Jahr bis zu 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif R+V Classic U + ZV.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif R+V Classic U + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Classic U + ZV erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.

Für Knirscherschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden aus dem Tarifbaustein ZV 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif R+V Classic U + ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, einmal pro Jahr übernimmt der Baustein ZV die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 %.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung

Die Leistungen müssen durch einen niedergelassenen, approbierten Zahnarzt erbracht und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.

Zahnprophylaxe wird aus dem Tarif ZV generell einmal pro Jahr zu 100 % übernommen. Für Zahnprophylaxe und alle übrigen Leistungen erstattet der Tarif ZV im ersten Jahr bis zu 250 EUR, im zweiten Jahr bis zu 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Gesamtleistungen aus dem Tarif ZV ohne Begrenzung zur Verfügung, Zahnprophylaxe wird aber weiterhin nur einmal pro Jahr übernommen.

Sehr positiv ist, dass die Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif R+V Classic U + ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif  R+V Classic U + ZV leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.

Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der R+V bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.

Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone R+V Classic U + ZV )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 2 Kalenderjahren (KJ) gilt für Zahnbehandlung und Vorsorge (Tarifbaustein ZV) eine Begrenzung von insgesamt:
250 EUR Erstattungsbetrag im 1. KJ
500 EUR Erstattungsbetrag im 2. KJ

Ab dem 3. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Der Tarifbaustein Classic U ist ein Regelleistungstarif, bei dem die zugesagten Versicherungsleistungen von Beginn an in voller Höhe zur Verfügung stehen.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif R+V Classic U + ZV besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die R+V orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarif Classic U + ZV leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif R+V Classic U + ZV. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja und nein, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.

Leistungen für Kunststofffüllungen stehen dann zu 100 % zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch den anteiligen Zuschuss für eine kostenneutrale Füllung erbringt.

Zahnersatzleistungen aus dem Tarifbaustein Classic U stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarifbaustein Classic U erfolgt.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen,  wird die R+V den Baustein Classic U anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung des Tarifbausteins ZV stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählt

  • Akupunktur

Diese Maßnahmen wird zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.

Es gelten die für den Tarifbaustein ZV grundsätzlich festgelegten Regelungen zu Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren.

Leistungen für Vollnarkose, Analgo-Sedierung und Lachgas-Sedierung werden generell nur bei Nachweis für die medizinische Notwendigkeit erbracht. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Eine Hypnose zur Schmerzausschaltung ist nicht erstattungsfähig.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif R+V Classic U + ZV leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, aber der Tarifbaustein R+V Classic U wurde und wird sowohl in der Werbung als auch in Druckstücken als 100 % Tarif bezeichnet. Diese Aussage trifft nur dann zu, wenn die Versorgung mit Zahnersatz ausschließlich im Bereich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgung durchgeführt wird.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Zahnersatz-Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Der Zahnreinigungstarif ZV ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, allerdings zahlen alle Versicherten ab dem 21. Lebensjahr den identischen Beitrag, da keine Alterssprünge vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erbringt diese keine Leistung, weil die Behandlung im Ausland erfolgt, so erfolgt keine Erstattung seitens der R+V. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die R+V verzichtet für den Tarif Classic U + ZV auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (3,3)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.