Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung R+V Classic U
Classic U
Kurzübersicht - Tarif R+V Classic U
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Regelleistungstarif, der die Versicherungsleistungen in den Anfangsjahren nicht durch eine Begrenzung einschränkt.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Classic U
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die R+V Classic U Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die R+V Zahnzusatzversicherung Classic U erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die R+V Zahnzusatzversicherung Classic U erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die R+V Classic U Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, die R+V stellt zwar keine Gesundheitsfragen im Antrag, wertet aber den Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantat etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif R+V Classic U besteht keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Der Tarif R+V Classic U leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Der Tarif R+V Classic U leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.
Nein, der Tarif R+V Classic U leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Tipp
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der R+V bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone R+V Classic U )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.Die R+V orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarif Classic U leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die R+V den Tarif Classic U anpassen oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif R+V Classic U leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .