Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung R+V ZV

ZV

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif R+V ZV

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Nein
Kassengrundversorgung
Nein
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Nein
Verblendung
Nein
Leistung Zahnersatz ab wann?
Keine Leistung für Zahnersatz
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV nicht leistet
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 1 x jährlich 100 %
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Volle Leistung ungeachtet Bonusheft, da nur ZB-Leistungen
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1. Kalenderjahr 250 EUR
2. Kalenderjahr 500 EUR
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 2 Jahren können bis zu 750 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V ZV

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif R+V ZV leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der R+V Tarif ZV beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif R+V ZV leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der R+V Tarif ZV beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Keine, der Tarif R+V ZV leistet nicht für Implantate.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der R+V Tarif ZV beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Implantate
Der Tarif R+V ZV leistet nicht für Implantate.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind dann erstattungsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit Kunststofffüllungen oder Wurzelkanal- oder Prodontalbehandlungen notwendig werden.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, der Tarif R+V ZV leistet nicht für Inlays.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der R+V Tarif ZV beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif ZV der R+V leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der R+V Tarif ZV beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Nein, der Tarif R+V ZV leistet nicht für Verblendungen.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose nach Einzelfallprüfung bei ZB
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
6 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, die R+V stellt zwar keine Gesundheitsfragen im Antrag, wertet aber den Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
  • Kunststofffüllungen
Andere konservierende Füllungen und jede Form von Zahnersatz, Inlays, Teilkronen, dazu zählen auch Onlays und Overlays. Kronen oder Brücken sind nicht mitversichert.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif R+V ZV leistet nicht für Zahnersatz.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif R+V ZV.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif R+V ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Der Tarif ZV erstattet im ersten Jahr bis zu 250 EUR, im zweiten Jahr bis zu 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.



Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif R+V ZV.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif R+V ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Der Tarif ZV erstattet im ersten Jahr bis zu 250 EUR, im zweiten Jahr bis zu 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Nein, aus der Zahnzusatzversicherung ZV erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.

Für Knirscherschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif R+V ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung

Zahnprophylaxe wird aus dem Tarif ZV generell einmal pro Jahr zu 100 % übernommen. Für Zahnprophylaxe und alle übrigen Leistungen erstattet der Tarif ZV im ersten Jahr bis zu 250 EUR, im zweiten Jahr bis zu 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Gesamtleistungen aus dem Tarif ZV ohne Begrenzung zur Verfügung, Zahnprophylaxe wird aber weiterhin nur einmal pro Jahr übernommen.

Sehr positiv ist, dass die Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif R+V ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif R+V ZV leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 2 Kalenderjahren (KJ) gilt für Zahnbehandlung und Vorsorge eine Begrenzung von insgesamt:
250 EUR Erstattungsbetrag im 1. KJ
500 EUR Erstattungsbetrag im 2. KJ

Ab dem 3. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif R+V ZV besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines HKP. Bei umfangreichen Füllungstherapien und insbesondere bei beabsichtigten funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen empfehlen wir Ihnen allerdings dringend die Vorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die R+V berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Beihilferichtlinien bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der R+V höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn mit der R+V in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme abzustimmen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der R+V für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.

Leistungen für Kunststofffüllungen stehen dann zu 100 % zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch den anteiligen Zuschuss für eine kostenneutrale Füllung erbringt.

Dies ist immer dann der Fall, wenn die Füllung medizinisch notwendig ist. Der rein aus kosmetischen Gründen betriebene Austausch von Füllungen ist nicht erstattungsfähig.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählt

  • Akupunktur

Diese Maßnahmen wird zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.

Es gelten die für den Tarif grundsätzlich festgelegten Regelungen zu Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren.

Leistungen für Vollnarkose, Analgo-Sedierung und Lachgas-Sedierung werden generell nur bei Nachweis für die medizinische Notwendigkeit erbracht. Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Eine Hypnose zur Schmerzausschaltung ist nicht erstattungsfähig.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif R+V ZV leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die R+V verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, allerdings zahlen alle Versicherten ab dem 21. Lebensjahr den identischen Beitrag, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja. Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, an denen sich die GKV beteiligt. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die R+V verzichtet für den Tarif ZV auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Absatz 2 Teil I AVB/KK 2009 verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.