Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 570+574

570+574

"Befriedigend (2.8)" lautet das Urteil der Finanztest 11/16

Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 570+574

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 75 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 75 %
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 75 %
Verblendung
Ja, 75 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Nein
Wurzelbehandlung
Nein
Parodontosebehandlung
Nein
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Keine Leistung für Zahnbehandlung
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 170 EUR pro Kalenderjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
75 % ungeachtet Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Versicherungsjahr zusammen 1.200 EUR
"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 11/16.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 1.200 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 570+574

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein 570+574 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif 570+574 des Münchener Vereins gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, der Tarif 570+574 des Münchener Vereins leistet nicht für Inlays.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur nach Einzelfallprüfung
DNA-Test
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 75 %
DVT - 3D Röntgen zu 75 %
Vollnarkose nach Einzelfallprüfung
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
4 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne beim Münchener Verein als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif 570+574 des Münchener Vereins besteht keine Wartezeit Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung 570+574 des Münchener Vereins erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung 570+574 des Münchener Vereins erhalten Sie keine Leistungen für Wurzelbehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung 570+574 des Münchener Vereins erhalten Sie keine Leistungen für Parodontosebehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung 570+574 des Münchener Vereins erhalten Sie keine Leistungen für Aufbiss- und Knirscherschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Der Tarif 570+574 des Münchener Vereins leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Kalenderjahr stehen 170 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Erstellung des Parodontalstatus einschl.Parodontaldiagnostik.
  • Die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger.
Der Betrag von 170 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie ein- zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif 570+574 des Münchener Vereins besteht keine Wartezeit . Leistungen für  Zahnreinigung und Zahnprophylaxe können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Münchener Verein 570+574 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 75 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Der Münchener Verein erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Tarif 570+574 Münchener Verein )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt eine Begrenzung für Zahnersatz  von:
   300 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
   600 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
   900 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
1.200 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif 570+574 des Münchener Vereins ist immer dann ein Heil- und Kostenplan(HKP) rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn umfangreiche Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie beim Münchener Verein ein. Für eine professionelle Zahnreinigung muß kein HKP vorgelegt werden.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Der Münchener Verein berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.

Damit werden vom Münchener Verein höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen des Münchener Verein abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist dem Münchener Verein für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Nein, die Leistungen im Tarif 570+574 des Münchener Vereins stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Tarif 570+574 ist daher nicht uneingeschränkt reform- oder zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung des Münchener Verein heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird der Münchener Verein den Tarif 570+574 anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Münchener Verein 570+574 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif 570+574 des Münchener Vereins leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, der Münchener Verein verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt 11 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10., 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. und 90. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Nein, für den Tarif 570+574 des Münchener Verein gibt es keine Mindestversicherungsdauer.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 35 % gekürzt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Der Münchener Verein verzichtet für den Tarif 570 + 574 auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 11 Punkt 1 der Versicherungsbedingungen verzichtet der Münchener Verein für den Tarif 570+574 auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 11/16.