Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Münchener Verein ZahnGesund 100
ZahnGesund 100
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100
1.-4. Versicherungsjahr bis 6.000 EUR
(alle anderen Tarifleistungen)
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 07/25.
Bis zu 1 Zahnlücke kann für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne beim Münchener Verein als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ZahnGesund 100 des Münchener Vereins besteht keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Ja, für Aufbissschienen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Versicherungsjahr werden zweimal 100 % der Aufwendungen jeweils bis zur Höhe von 100 EUR erstattet. Folgende Maßnahmen können Sie in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Durchführung von Kariesrisikodiagnostik
- eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Kontrolle des Übungserfolges
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zähnen
- Erstellung des Parodontalstatus einschl. Parodontaldiagnostik
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen
- lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger
Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen nicht der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?
Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 100 zu 100 %, bis zu 200 EUR innerhalb zweier Versicherungsjahre erstattet, erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden.
Die Leistungen für Bleaching unterliegen der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Der Münchener Verein erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Münchener Verein ZahnGesund 100 )
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
| 1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
| 3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
| 4.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
| 6.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
Hinweis: Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr. Ab dem 01.01.2027 haben Sie daher bereits Anspruch auf den Erstattungsbetrag des 1.- 2. Jahres.
Die Summenbegrenzung der Anfangsjahre gilt für alle tariflichen Leistungen außer Prophylaxemaßnahmen.
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der Münchener Verein berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.
Damit werden vom Münchener Verein höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen des Münchener Verein abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist dem Münchener Verein für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung des Münchener Vereins heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet der Münchener Verein auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 300 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
65 % vom Rechnungsbetrag, einmalig bis zu 2.500 EUR, erhalten Sie als Erwachsener beim Münchener Verein für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.
Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.
Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.
Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.
Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (s. § 2 der AVB).
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Ja, der Tarif Münchner Verein ZahnGesund 100 wurde in der Finanztest 07/25 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (0,5)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25.
