Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Münchener Verein ZahnGesund 85+
ZahnGesund 85+
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+
"Sehr gut (1,2)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 1 Zahnlücke kann für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 4.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
85 %vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Ihr Anspruch steigt auf 90 % sobald Sie im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Da Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
ErstattungsbeispielDie gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 85+ Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 85+ Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab zehnjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Münchener Verein ZahnGesund 85+ Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+ gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab zehnjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Münchener Verein ZahnGesund 85+ Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab zehnjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Münchener Verein ZahnGesund 85+ Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne beim Münchener Verein als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif ZahnGesund 85+ des Münchener Vereins besteht keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt. In diesem Fall erstattet der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+ die Restkosten.
Erbringt die GKV keine Leistung, werden 85 % erstattet.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+ erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt. In diesem Fall erstattet der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+ die Restkosten.
Erbringt die GKV keine Leistung, werden 85 % erstattet.
Ja, für Aufbissschienen werden 85 % des Rechnungsbetrages bis zu 850 EUR pro Versicherungsjahr erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Ja, pro Versicherungsjahr werden zweimal 100 % der Aufwendungen jeweils bis zur Höhe von 85 EUR erstattet. Folgende Maßnahmen können Sie in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Durchführung von Kariesrisikodiagnostik
- eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Kontrolle des Übungserfolges
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zähnen
- Erstellung des Parodontalstatus einschl. Parodontaldiagnostik
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen
- lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger
Nein, der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+ leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Da Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
Sie bekommen jetzt 85 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 90 % werden es bei zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Der Münchener Verein belohnt im Tarif ZahnGesund 85+ kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Münchener Verein ZahnGesund 85+ )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
4.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Leistungen für professionelle Zahnreinigung stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Nein, es gibt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der Münchener Verein berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.
Damit werden vom Münchener Verein höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen des Münchener Verein abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist dem Münchener Verein für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung des Münchener Vereins heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet der Münchener Verein auch weiterhin die bereits heute zugesagten 85 oder 90 %.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 85 %, bis zu 150 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
50 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.500 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener beim Münchener Verein nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
"Sehr gut (1,2)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.