Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z70

QualiMedZ Z70

"Ausreichend (3.6)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Inter QualiMedZ Z70

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 55 %
Kassengrundversorgung
Ja, 85 %
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 70 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 55 %
Verblendung
Ja, 55 - 70 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Nein
Wurzelbehandlung
Nein
Parodontosebehandlung
Nein
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Keine Leistung für Zahnbehandlung
Leistung für Zahnreinigung
Nein
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Keine Leistung für Zahnreinigung
Einfluss Bonusheft
55 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-3. Versicherungsjahr zusammen 3.000 EUR

"Ausreichend (3,6)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter QualiMedZ Z70

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

55 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 65 % bei mindestens fünfjährigem, 70 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 55 %, 65 % oder 70 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, weil derzeit kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 95 % werden es bei mindestens fünfjährigem, 100 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 %, 95 % oder 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Keine, der Tarif  Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Implantate.


Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Inter Tarif  QualiMedZ Z 70 beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.

Leistungsumfang für Implantate

Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Implantate.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays
Im Tarif Inter QualiMedZ Z 70 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold.  Pro Inlay werden bis zu 200 EUR erstattet.  Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

55 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht,  65 % bei mindestens fünfjährigem, 70 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.


Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 55 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 55-70 %
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
1 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Inter als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber höchstens nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Ihr Zahnarzt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einem Attest bestätigen, dass keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten sind. Bitte geben Sie im Antrag den entsprechenden Befund an und reichen Sie das Attest zusammen mit dem Antrag ein.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Inter QualiMedZ Z 70 besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 70 erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 70 erhalten Sie keine Leistungen für Wurzelbehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 70 erhalten Sie keine Leistungen für Parodontosebehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 70 erhalten Sie keine Leistungen für Aufbiss- und Knirscherschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 70 erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Sie bekommen jetzt 55 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 65 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 70 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.

Die Leistungsstufen gelten nicht für Inlays. Unabhängig vom Bonusheft beträgt hier die Erstattung 70 %.

Die Inter belohnt im Tarif QualiMedZ Z 70 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Inter QualiMedZ Z 70 )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt eine Begrenzung von insgesamt:
   750 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif Inter QualiMedZ Z 70 ist der Inter immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn umfangreiche Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt oder kieferorthopädische Leistungen erbracht werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der Inter ein.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Inter berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Damit werden von der Inter höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.


Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch für Inlays pauschal um 20 %, für sonstigen Zahnersatz um 40 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Inter abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Inter QualiMedZ Z 70 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind für Inlays 20 %, für sonstigen Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Inter heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Inter QualiMedZ Z70 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

Keine, der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die allgemeinen Versicherungsbedingungen besagen unter § 9, Absatz 4, dass der Abschluss einer weiteren, egal welchen Bereich betreffenden Krankenzusatzversicherung der Inter zu melden ist, andernfalls kann Ihnen die Inter den Vertrag nach § 10, Abs. 2 auch im Leistungsfall rückwirkend kündigen ( Auszug aus den Bedingungen ).

Ja, wenn Sie 6 oder mehr überkronte, ersetzte oder mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgte Zähne haben und diese Maßnahmen vor mehr als 10 Jahren durchgeführt wurden, so wird Ihr Antrag nicht mehr angenommen.

Ja, pro Inlay werden bis zu 200 EUR erstattet.

Ja, die Inter verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 45. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden bei Einlagefüllungen (Inlays) 20% und bei sonstigem Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigem Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen. 
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil I der Versicherungsbedingungen verzichtet die Inter auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Ausreichend (3,6)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.