Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z70
QualiMedZ Z70
Kurzübersicht - Tarif Inter QualiMedZ Z70
"Ausreichend (3,6)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter QualiMedZ Z70
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
55 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 65 % bei mindestens fünfjährigem, 70 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 55 %, 65 % oder 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, weil derzeit kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 95 % werden es bei mindestens fünfjährigem, 100 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 %, 95 % oder 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Keine, der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Implantate.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Inter Tarif QualiMedZ Z 70 beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Implantate.
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
55 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 65 % bei mindestens fünfjährigem, 70 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 70 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 55 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Inter als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber höchstens nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Ihr Zahnarzt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einem Attest bestätigen, dass keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten sind. Bitte geben Sie im Antrag den entsprechenden Befund an und reichen Sie das Attest zusammen mit dem Antrag ein.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.
Nein, der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Sie bekommen jetzt 55 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 65 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 70 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.
Die Leistungsstufen gelten nicht für Inlays. Unabhängig vom Bonusheft beträgt hier die Erstattung 70 %.
Die Inter belohnt im Tarif QualiMedZ Z 70 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Inter QualiMedZ Z 70 )
750 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Inter berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.
Damit werden von der Inter höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind für Inlays 20 %, für sonstigen Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Inter heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Inter QualiMedZ Z70 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Keine, der Tarif Inter QualiMedZ Z 70 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Ja, die allgemeinen Versicherungsbedingungen besagen unter § 9, Absatz 4, dass der Abschluss einer weiteren, egal welchen Bereich betreffenden Krankenzusatzversicherung der Inter zu melden ist, andernfalls kann Ihnen die Inter den Vertrag nach § 10, Abs. 2 auch im Leistungsfall rückwirkend kündigen ( Auszug aus den Bedingungen ).
Ja, wenn Sie 6 oder mehr überkronte, ersetzte oder mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgte Zähne haben und diese Maßnahmen vor mehr als 10 Jahren durchgeführt wurden, so wird Ihr Antrag nicht mehr angenommen.
Ja, pro Inlay werden bis zu 200 EUR erstattet.
Ja, die Inter verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.