Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro

QualiMedZ Z 90 + ZPro

"Sehr gut (1.5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 75 %
Kassengrundversorgung
Ja, 85 %
Erstattung Implantate
Ja, 75 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 90 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 75 %
Verblendung
Ja, 75 - 90 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100%
Wurzelbehandlung
Ja, 100%, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100%, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 1 x jährlich 100%
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
75 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-3. VJ Budget 1: Zahnbehandlung bis 3.000 EUR
1.-3. VJ Budget 2: Zahnersatz und KFO (bis 18. Lj.) bis 3.000 EUR
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

75 %

vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 75 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, weil derzeit kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 95 % werden es bei mindestens fünfjährigem, 100 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 85 %, 95 % oder 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Inter QualiMedZ Z 90  + ZPro Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht,  85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.


Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 75 % Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 75-90 %
DVT - 3D Röntgen zu 75-90 % bei Implantaten
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene zu 100 %
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie)
8 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Inter als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber höchstens nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Ihr Zahnarzt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einem Attest bestätigen, dass keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten sind. Bitte geben Sie im Antrag den entsprechenden Befund an und reichen Sie das Attest zusammen mit dem Antrag ein.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif  Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen

Sehr positiv ist, dass die Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Sie bekommen jetzt 75 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 85 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 90 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.

Die Leistungsstufen gelten nicht für Inlays. Unabhängig vom Bonusheft beträgt hier die Erstattung 90 %.

Die Inter belohnt im Tarif QualiMedZ Z 90 + ZPro kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt für Zahnersatz und Kieferorthopädie (Tarifbaustein QualiMedZ Z 90 , kieferorthopädische Maßnahmen müssen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnen worden sein) eine Begrenzung von insgesamt:
   750 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt für Zahnbehandlung (Tarifbaustein ZPro) eine Begrenzung von insgesamt:
   750 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro ist der Inter immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn umfangreiche Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt oder kieferorthopädische Leistungen erbracht werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der Inter ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Inter berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Damit werden von der Inter höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.


Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch für Inlays pauschal um 20 %, für sonstigen Zahnersatz um 40 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Inter abgezogen. Bei Implantaten erfolgt kein Abzug. Für Zahnbehandlungsmaßnahmen aus dem Tarifbaustein ZPro werden nur die Mehrkosten, die nach Abzug der GKV-Leistung verbleiben würden, erstattet. Für Zahnpophylaxe erfolgt kein Abzug. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Inter QualiMedZ Z 90 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind für Inlays 20 %, für sonstigen Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Inter heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen. Bei Implantaten erfolgt kein Abzug.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Kalenderjahr erstattet.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

50 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der Inter für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen aber der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.


ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.

Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.

Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.

Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.

Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (s. § 3 der AVB).

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die allgemeinen Versicherungsbedingungen besagen unter § 9, Absatz 4, dass der Abschluss einer weiteren, egal welchen Bereich betreffenden Krankenzusatzversicherung der Inter zu melden ist, andernfalls kann Ihnen die Inter den Vertrag nach § 10, Abs. 2 auch im Leistungsfall rückwirkend kündigen ( Auszug aus den Bedingungen ).

Ja, wenn Sie 6 oder mehr überkronte, ersetzte oder mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgte Zähne haben und diese Maßnahmen vor mehr als 10 Jahren durchgeführt wurden, so wird Ihr Antrag nicht mehr angenommen.

Ja, die Erstattung ist in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der Inter.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 45. und 65. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden bei Einlagefüllungen (Inlays) 20% und bei sonstigem Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigem Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen. Bei Implantaten erfolgt kein Abzug, auch wenn die GKV keine Leistungen erbringt.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil I der Versicherungsbedingungen verzichtet die Inter auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.