Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Advigon AZB3+AZE4
Tarife Advigon
AZB3+AZE4
Kurzübersicht - Tarif Advigon AZB3+AZE4
1.-5. VJ Budget 2: Zahnersatz 2.500 EUR
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 2 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten fünf Jahren können bis zu 5.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden (2.500 EUR für Zahnersatz und 2.500 EUR für Zahnbehandlung/Kieferorthopädie).
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon AZB3+AZE4
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
80 %vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZB3+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZB3+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Advigon AZB3+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Advigon AZB3+AZE4 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (Analyse, Röntgenaufnahmen, Schablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantats sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Weichgewebsmaßnahmen.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Advigon AZB3+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Advigon AZB3+AZE4 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht,85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZB3+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne der Advigon als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden können.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.).
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbdarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Advigon AZB3+AZE4.
Erstattungsfähig sind auch die Kosten für chirurgische Maßnahmen (z. B. Wurzelspitzenresektionen)
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Advigon AZB3+AZE4 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Advigon AZB3+AZE4.
Erstattungsfähig sind auch die Kosten für:
- parodontologische Leistungen (auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm)
- Weichgewebsmaßnahmen
- Behandlung knöcherner parodontaler Defekte
- Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Advigon AZB3+AZE4 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen.
Wenn in den letzten drei Jahren Parodontosebehandlungen/-untersuchungen stattgefunden haben oder für die Zukunft angeraten sind, muss ein Leistungsausschluss für Parodontosebehandlungen und Folgen vereinbart werden. Vom Leistungsausschluss betroffen sind dann alle tariflichen Leistungen in dem von der Parodontose betroffenen Bereich.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Für bei Antragstellung vorhandene Aufbissschienen muss ein Leistungsausschluss für die Schiene selbst und für die aufgrund der Schiene zukünftig medizinisch notwendigen Zahnersatzleistungen vereinbart werden.
Im Tarif Advigon AZB3+AZE4 besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Erstattet werden bis zu 100 EUR pro Zahnreinigung.
Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Kontrolle des Übungserfolges
Im Tarif Advigon AZB3+AZE4 besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Advigon AZB3+AZE4 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 85 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 90 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.
Die Advigon belohnt im Tarif Advigon AZB3+AZE4 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen.
( Keramikkrone Advigon AZB3+AZE4 )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
2.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 5. VJ |
Der Tarifbaustein AZE4 Zahnersatz Ideal leistet für Implantate, Inlays, Brücken, Kronen, Prothesen und für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. In den ersten 5 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein AZE4 Zahnersatz Ideal eine Begrenzung von:
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
2.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 5. VJ |
Ab dem 6. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Diese Regelung stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Advigon ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Die Advigon berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis ortsüblicher Preise.
Die Advigon bezieht sich weder auf die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen noch auf das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays und Implantaten 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Advigon heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Advigon auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80, 85 oder 90 %.
Nein, der Tarif Advigon AZB3+AZE4 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, der Tarif sieht einen Schadensfreiheitsrabatt von bis zu 25 % vor. Wenn Sie keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen für Zahnprophylaxe in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Rabatt von 5 % auf den Jahresbeitrag, bis zu 25 % Rabatt sind innerhalb von 5 Jahren möglich.
Ja, es gelten strenge Annahmerichtlinien im Hinblick auf Zahnarztbesuch / Zahnersatz:
- Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung nicht beim Zahnarzt waren, wird Ihr Antrag nicht angenommen.
- Wenn bei Ihnen mehr als 6 Zähne mit festsitzendem Zahnersatz versorgt sind, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits älter als 10 Jahre ist, wird Ihr Antrag nicht angenommen.
- Wenn aktuell eine Aufbissschiene angeraten oder angefertigt wurde, wenn Kiefergelenksbeschwerden bestehen oder wenn in den letzten drei Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde, muss zusammen mit Ihrem Antrag auch ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden.
Jeweils zum 01. Januar eines Jahres erfolgt die Einstufung in die nächste Altersgruppe. Versicherte bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.