Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Advigon AZB2+AZE4

AZB2+AZE4

"Sehr gut (1.5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Advigon AZB2+AZE4

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 80 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 80 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 80 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 80 %
Verblendung
Ja, 80 - 90 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV-Beteiligung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, wenn GKV-Beteiligung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 2x jährlich 80 EUR
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
80 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnbehandlung und KFO (bis 18. Lj)
1.-5. Versicherungsjahr Zahnersatz 2.500 EUR

"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Bis zu 2 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 5 Jahren können bis zu 2.500 EUR für Zahnersatz an Erstattungsleistung abgerufen werden. Die Erstattung für Zahnbehandlung/Kieferorthopädie ist unbegrenzt.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon AZB2+AZE4

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die  Advigon AZB2+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf  80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZB2+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Advigon AZB2+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Baustein Zahnersatz Ideal gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (Analyse, Röntgenaufnahmen, Schablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantats sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.

Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer mindestens 5 Zähne betreffenden Zahnersatzmaßnahme stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Advigon AZB2+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Advigon AZB2+AZE4 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht,  85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZB2+AZE4 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 80-90 %
DVT - 3D Röntgen zu 80–90 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie für Kinder bis 18 Jahre)
5 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne der Advigon als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden können.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.).
Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der Advigon nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend, können jedoch gegen Zahlung eines Einschlussbeitrags in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Advigon AZB2+AZE4 besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbdarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Advigon AZB2+AZE4.

Erstattungsfähig sind auch die Kosten für chirurgische Maßnahmen (z. B. Wurzelspitzenresektionen)

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Advigon AZB2+AZE4 nicht erstattungsfähig.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Advigon AZB2+AZE4.

Erstattungsfähig sind auch die Kosten für:

  • parodontologische Leistungen (auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm)
  • Weichgewebsmaßnahmen
  • Behandlung knöcherner parodontaler Defekte
  • Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Advigon AZB2+AZE4 nicht erstattungsfähig.

Wenn in den letzten drei Jahren Parodontosebehandlungen/-untersuchungen stattgefunden haben oder für die Zukunft angeraten sind, muss ein Leistungsausschluss für Parodontosebehandlungen und Folgen vereinbart werden. Vom Leistungsausschluss betroffen sind dann alle tariflichen Leistungen in dem von der Parodontose betroffenen Bereich.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung AZB2+AZE4 der Advigon erhalten Sie keine Leistungen für Aufbiss- und Knirscherschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Advigon AZB2+AZE4 besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, 2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert.
Erstattet werden bis zu 80 EUR pro Zahnreinigung.

Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Kontrolle des Übungserfolges
Positiver Nebeneffekt: Wenn Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung nach GOZ Ziffer 1040 in Anspruch nehmen, haben Sie trotzdem Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif Advigon AZB2+AZE4 besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Advigon AZB2+AZE4 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 85 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 90 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.

Die Advigon belohnt im Tarif Advigon AZB2+AZE4 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen.
( Keramikkrone Advigon AZB2+AZE4 )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Der Tarifbaustein AZB2 Zahngesundheit Spezial leistet für Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Schienen, Zahnreinigung und für die bis zum 18. Lebensjahr begonnenen kieferorthopädischen Behandlungen und sieht keine Begrenzung vor.

Der Tarifbaustein AZE4 Zahnersatz Ideal leistet für Implantate, Inlays, Brücken, Kronen, Prothesen und für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und sieht eine Anfangsbegrenzung vor.

In den ersten 5 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein AZE4 Zahnersatz Ideal eine Begrenzung von:
   500 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
2.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ
2.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 5. VJ

Ab dem 6. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Ja, für den Tarif Advigon AZB2+AZE4 ist der Advigon immer ein Heil- und Kostenplan (HKP) rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen. 


Diese Regelung stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Advigon ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Advigon berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis ortsüblicher Preise.

Die Advigon bezieht sich weder auf die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen noch auf das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Im Baustein AZE4 Zahnersatz Ideal sind dies bei Inlays und Implantaten 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Im Baustein AZB2 Zahngesundheit Spezial wird ebenfalls eine fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Advigon abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Advigon AZB2+AZE4 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays und Implantaten 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Advigon heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Advigon auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80, 85 oder 90 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Advigon AZB2+AZE4 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Advigon AZB2+AZE4 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, der Tarif sieht einen Schadensfreiheitsrabatt von bis zu 25 % vor. Wenn Sie keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen für Zahnprophylaxe in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Rabatt von 5 % auf den Jahresbeitrag, bis zu 25 % Rabatt sind innerhalb von 5 Jahren möglich.

Ja, es gelten strenge Annahmerichtlinien im Hinblick auf Zahnarztbesuch / Zahnersatz:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung nicht beim Zahnarzt waren, wird Ihr Antrag nicht angenommen.
  • Wenn bei Ihnen mehr als 6 Zähne mit festsitzendem Zahnersatz versorgt sind, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits älter als 10 Jahre ist, wird Ihr Antrag nicht angenommen.
  • Wenn aktuell eine Aufbissschiene angeraten oder angefertigt wurde, wenn Kiefergelenksbeschwerden bestehen oder wenn in den letzten drei Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde, muss zusammen mit Ihrem Antrag auch ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Jeweils zum 01. Januar eines Jahres erfolgt die Einstufung in die nächste Altersgruppe. Versicherte bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 volles Kalenderjahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (1 volles Kalenderjahr) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Grundsätzlich bedarf es vor einer Auslandsbehandlung einer schriftlichen Kostenzusage der Advigon. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Advigon auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.