Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Concordia ZT + ZB
Tarife Concordia
ZT + ZB
Kurzübersicht - Tarif Concordia ZT + ZB
1.-4. VJ Budget 2: Zahnbehandlung und KFO bis 3.250 EUR
Bis zu 4 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia ZT + ZB
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Ihr Anspruch steigt auf 85 % sobald Sie im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Da Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia ZT + ZB Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 oder 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia ZT + ZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab zehnjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 85 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Concordia ZT + ZB Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Concordia ZT + ZB Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab zehnjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 85 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia ZT + ZB Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Concordia als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Im Antrag muss die Frage nach angeratenen bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Es erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Concordia ZT + ZB die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Concordia ZT + ZB nicht erstattungsfähig.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Concordia ZT + ZB die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Concordia ZT + ZB nicht erstattungsfähig.Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Im Tarif Concordia ZT + ZB besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Ja, innerhalb von zwei Versicherungsjahren stehen 150 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Entfernung weicher und harter Zahnbeläge
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Kariesrisikodiagnostik
- Erstellung eines Mundhygienestatus sowie weitere Kontrollen des Übungserfolges
Im Tarif Concordia ZT + ZB besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Concordia ZT + ZB leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Da Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft zehn Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 85 % werden es bei zehnjährigem Bonusheftnachweis.
Die Leistungsstufen gelten nicht für Inlays. Unabhängig vom Bonusheft beträgt hier die Erstattung 80 %.
Die Concordia belohnt im Tarif ZT + ZB kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Concordia ZT + ZB )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 4. VJ |
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein ZB (Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie) eine Begrenzung von insgesamt:
250 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
500 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Concordia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.
Damit werden von der Concordia höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch pauschal um 30 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Concordia abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Concordia für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Zuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind pauschal 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Concordia heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Concordia auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80 oder 85 %.
Nein, der Tarif Concordia ZT + ZB leistet generell nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Ausnahme: Müssen mehr als zwei Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden, so erstattet die Concordia auch die im Zusammenhang mit dieser Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
80 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 4.000 EUR (2.000 EUR pro Kiefer) erhalten Sie als Erwachsener bei der Concordia für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Die Auszahlungen unterliegen der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.
Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.
Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.
Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.
Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (s. § 2 der AVB).
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.