Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Concordia ZAHN SORGLOS
Tarife Concordia
ZAHN SORGLOS
Kurzübersicht - Tarif Concordia ZAHN SORGLOS
1.-4. VJ Budget 2: Zahnbehandlung und KFO 3.250-7.500 EUR
(4.250 EUR aus Zahn Plus können beliebig aufgeteilt werden)
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Der Tarif Zahn SORGLOS lässt keine Wünsche offen!
4.250 EUR aus dem 3. Baustein Zahn Plus können in den ersten drei Versicherungsjahren beliebig zwischen den Bausteinen ZT für Zahnersatz und ZB für Zahnbehandlung aufgeteilt werden
Kinder mit Bedarf an Zahnspangen und kieferorthopädischer Behandlung und Erwachsene mit Leistungswünschen im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnreinigung erhalten hier die umfangreichsten Leistungen !
Highlight:
Sie können bis zu 4 fehlende, nicht ersetzte Zähne für später notwendig werdende Zahnersatzmaßnahmen in den Leistungsumfang der Versicherung einschließen, ohne dass die Leistung in den Anfangsjahren reduziert wird!
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia ZAHN SORGLOS
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia Zahn SORGLOS Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia Zahn SORGLOS Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Concordia Zahn SORGLOS Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Concordia Zahn SORGLOS Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Concordia Zahn SORGLOS Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, die Concordia fragt im Antrag konkret nach der Diagnose Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Im Antrag muss die entsprechende Frage bejaht werden. Es erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Concordia Zahn SORGLOS die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Concordia Zahn SORGLOS auch erstattungsfähig.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Concordia Zahn SORGLOS die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Concordia Zahn SORGLOS auch erstattungsfähig.Ja, für Aufbissschienen, auch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Im Tarif Concordia Zahn SORGLOS besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie Zahnbehandlung (dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen) können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn aus dem Baustein Zahn Plus in Anspruch nehmen.
Ja, innerhalb von zwei Versicherungsjahren stehen 550 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Eingehende Unterweisung für Vorbeugung gegen Karies und Parodontose
- Entfernung des Biofilms
- Entfernung weicher und harter Zahnbeläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen
- Erstellung eines Mundhygienestatus sowie weitere Kontrollen des Übungserfolges
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Kariesrisikodiagnostik
- Kinderprophylaxe
- Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
- Politur und Fluoridierung der Zähne
- Prothesenreinigung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- VECTOR-Methode
- Versiegelung von Zahnfissuren auch mit Dental-Laser
Im Tarif Concordia Zahn SORGLOS besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn aus dem Baustein Zahn Plus in Anspruch nehmen.
Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden im Tarif Concordia Zahn SORGLOS erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Zahnaufhellende Maßnahmen und damit im Zusammenhang entstandene Aufwendungen für Vor- und Nachbehandlungen, Material- und Praxiskosten werden zu 100 %, bis zu 500 EUR innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erstattet.
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Concordia erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Concordia Zahn SORGLOS )
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein ZT (Zahnersatz) eine Begrenzung von insgesamt:
500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein ZB (Zahn-Behandlung, -Prophylaxe und Kieferorthopädie) eine Begrenzung von insgesamt:
250 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
500 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 4. VJ |
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Tarifbaustein Zahn PLUS (Zahn-Ersatz, -Behandlung, -Prophylaxe und Kieferorthopädie) eine Begrenzung von insgesamt:
750 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
1.500 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Bei der Ermittlung der Anfangsleistung muss man beachten, dass die Erstattungsbeträge aus dem Baustein Zahn PLUS frei eingesetzt werden können, um die Anfangsleistungen des Bausteins ZT und / oder die Anfangsleistungen des Bausteins ZB aufzustocken.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder umfangreicheren Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- oder Kieferregulierungsmaßnahme einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei Concordia ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Die Concordia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.
Damit werden von der Concordia höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung pauschal um 30 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Concordia abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Concordia für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Zuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind pauschal 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Concordia heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Concordia auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
- TENS Transepikutane Nervenstimulation
Diese Maßnahmen werden zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet, zu berücksichtigen ist lediglich die Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
80 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 4.000 EUR (2.000 EUR pro Kiefer) aus dem Tarifbaustein ZB sowie 100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 4.000 EUR (je Maßnahme) aus dem Tarifbaustein Zahn PLUS erhalten Sie als Erwachsener bei der Concordia für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Die Auszahlungen unterliegen der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.
Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.
Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.
Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.
Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (s. § 2 der AVB).
Ja, der Tarif Concordia Zahn SORGLOS wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Ja, sollen bis zu 4 bei Vertragsabschluss fehlende nicht ersetzte Zähne für zukünftig notwendig werdenden Zahnersatz mit eingeschlossen werden, wird ein Beitragszuschlag von 6 EUR pro fehlendem Zahn erhoben. Der Tarif Zahn SORGLOS ist damit einer der ganz wenigen Tarife, der in dieser Situation die Summenbegrenzung der Anfangsjahre wegen der Fehlzähne nicht zusätzlich reduziert. Sollte der zukünftige Zahnersatz überraschend kurzfristig nötig werden, stehen in diesem Tarif die höchsten Anfangsleistungen zur Verfügung.
Ja, die Tarifbedingungen der Concordia umfassen am gesamten deutschen Markt die umfangreichste Auflistung erstattungsfähiger Zahnbehandlungs- und kieferorthopädischen Leistungen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.