Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Universa uni-dent Komfort
Tarife Universa
uni-dent Komfort
Kurzübersicht - Tarif Universa uni-dent Komfort
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 1.200 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Universa uni-dent Komfort
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Universa uni-dent Komfort Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Universa Zahnzusatzversicherung uni-dent Komfort erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die Universa Zahnzusatzversicherung uni-dent Komfort erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen AuDoppelter Festkostenzuschuss + doppelter Bonus 5 Jahresführung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die Universa uni-dent Komfort Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif Universa uni-dent Komfort besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen in Anspruch nehmen.
Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Erstellung des Mundhygienestatus
Im Tarif Universa uni-dent Komfort besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Universa uni-dent Komfort leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Tipp
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der Universa bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Universa uni-dent Komfort )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.300 EUR | für alle Maßnahmen im 1. KJ |
600 EUR | für alle Maßnahmen im 1. - 2. KJ |
900 EUR | für alle Maßnahmen im 1. - 3. KJ |
1.200 EUR | für alle Maßnahmen im 1. - 4. KJ |
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Universa orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarif uni-dent Komfort leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarif Universa uni-dent Komfort erfolgt.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Universa den Tarif uni-dent Komfort anpassen oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif Universa uni-dent Komfort leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, die Universa verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.
Ja, es gibt keine Obergrenze für fehlende, nicht ersetzte Zähne. Auch mit einer Vielzahl von fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, also tatsächlich vorhandenen Zahnlücken, können Sie die noch vorhandenen Zähne bei der Universa versichern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die aktuell fehlenden Zähne auch später nicht ersetzt werden sollen, denn für die bei Vertragsabschluss fehlenden, nicht ersetzten Zähne besteht kein Versicherungsschutz.
Alle fünf Jahre erfolgt der Wechsel in die nächste Alters- und Beitragsgruppe. Versicherte die das 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46. usw. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.