Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Universa uni-dent Privat

uni-dent Privat

"Sehr gut (1.5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Universa uni-dent Privat

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 80 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 80 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 80 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 80 %
Verblendung
Ja, 80 - 90 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 80 - 90 %
Wurzelbehandlung
Ja, 80 - 90 %, wenn GKV nicht leistet
Parodontosebehandlung
Ja, 80 - 90 %, wenn GKV nicht leistet
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 75 EUR pro Kalenderjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Einfluss Bonusheft
80 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Kalenderjahr zusammen 3.000 EUR
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Universa uni-dent Privat

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Universa uni-dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80, 85 oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Universa uni-dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Universa uni-dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Universa uni-dent Privat gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Universa uni-dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Universa uni-dent Privat gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht, 85 % bei mindestens fünfjährigem, 90 % ab zehnjährigem Bonusheftnachweis.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Universa uni-dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 80-90 %
DVT - 3D Röntgen zu 80-90 % nach Einzelfallprüfung
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 80-90 %
DROS-Schiene zu 80-90 %
Invisalign-Schiene
4 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen oder Implantate.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Universa uni-dent Privat besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 80 bis 90 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 80 bis 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Universa uni-dent Privat.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Universa uni-dent Privat nicht erstattungsfähig.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 80 bis 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Universa uni-dent Privat.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Universa uni-dent Privat nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 80 bis 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Universa uni-dent Privat besteht nach Versicherungsbeginneine Wartezeit von 8 MonatenIm Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja pro Kalenderjahr stehen 75 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Der Betrag von 75 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca. 100 EUR.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif Universa uni-dent Privat besteht nach Versicherungsbeginneine Wartezeit von 8 MonatenIm Anschluss daran können Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Universa uni-dent Privat leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 85 % werden es bei mindestens fünfjährigem und 90 % ab einem zehnjährigen Bonusheftnachweis.

Die Universa belohnt im Tarif uni-dent Privat kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Universa uni-dent Privat )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Kalenderjahren (KJ) gilt eine Begrenzung von insgesamt:
   750 EUR für alle Maßnahmen im 1. KJ
1.500 EUR für alle Maßnahmen im 1. - 2. KJ
2.250 EUR für alle Maßnahmen im 1. - 3. KJ
3.000 EUR für alle Maßnahmen im 1. - 4. KJ

Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif uni-dent Privat besteht die Verpflichtung, der Universa immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt. Wir empfehlen Ihnen aber bei jeder Inlay- und Zahnersatzbehandlung sowie bei jeder Zahn- und Kieferregulierungsmaßnahme vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Universa berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnbehandlungsmaßnahmen, Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Universa abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Universa uni-dent privat stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Universa heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Allianz auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80, 85 oder 90 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Universa uni-dent Privat leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Universa uni-dent privat leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die Universa verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Ja, es gibt keine Obergrenze für fehlende, nicht ersetzte Zähne. Auch mit einer Vielzahl von fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, also tatsächlich vorhandenen Zahnlücken, können Sie die noch vorhandenen Zähne bei der Universa versichern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die aktuell fehlenden Zähne auch später nicht ersetzt werden sollen, denn für die bei Vertragsabschluss fehlenden, nicht ersetzten Zähne besteht kein Versicherungsschutz.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Alle fünf Jahre erfolgt der Wechsel in die nächste Alters- und Beitragsgruppe. Versicherte die das 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46. usw. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen.  Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die universa verzichtet für den Tarif uni-dent Privat auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Universa auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (1,5)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.