Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR + ZV
ZR + ZV
Kurzübersicht - Tarif Nürnberger ZR + ZV
1.-3. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 1.000 EUR
Diese Tarifkombination verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Bis zu 5 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger ZR + ZV
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung.
Der Tarifbaustein ZR verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif Nürnberger ZR + ZV besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) und für die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Dies gilt für Aufbissschienen, deren medizinische Notwendigkeit nach Vertragsabschluss erstmalig diagnostiziert wurde.
Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Verordnung zum Tragen einer Schiene, wird der Antrag abgelehnt.
Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Erstellung des Mundhygienestatus
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Die Leistungen müssen durch einen niedergelassenen, approbierten Zahnarzt erbracht und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Tipp
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der Nürnberger bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Nürnberger ZR + ZV )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt Im Tarifbaustein ZR (Zahnersatz) eine Begrenzung von:
250 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
250 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
500 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Nürnberger orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarifbaustein ZR leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Zahnprophylaxe, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlungen und Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen stehen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.
Nein, die reinen Zahnersatzleistungen aus dem Tarif Nürnberger ZR stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht. Dieser Tarifbestandteil ist daher nicht reformtauglich.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarifbaustein ZR erfolgt.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Nürnberger den Baustein ZR anpassen oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 16. und 21. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Januar des jeweiligen Jahres dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.