Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR + ZV

ZR + ZV

"Befriedigend (3.4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Nürnberger ZR + ZV

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Doppelter Festkostenzuschuss
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Doppelter Festkostenzuschuss
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Doppelter Festkostenzuschuss
Verblendung
Verdopplung des Festkostenzuschusses
Leistung Zahnersatz ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung Kunststofffüllungen
Nein
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 100 EUR pro Versicherungsjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Doppelter Festkostenzuschuss mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung Zahnbehandlung und KFO (bis 18. LJ, KIG 3-5)
1.-3. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 1.000 EUR
"Befriedigend (3,4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Diese Tarifkombination verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Bis zu 5 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger ZR + ZV

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Leistungsumfang für Implantate
Es erfolgt eine Verdopplung der Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung vorgesehen ist. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Nein , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR + ZV erhalten Sie keine Leistungen für Inlays.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst. 

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind dann erstattungsfähig, wenn diese Leistung im Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse enthalten war. Der Tarif ZR + ZV bezahlt noch einmal den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse als Festkostenzuschuss bezahlt hat.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 80 %
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
4 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung.

Der Tarifbaustein ZR verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Nürnberger ZR + ZV besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 MonatenIm Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, aus der Tarifkombination Nürnberger ZR + ZV erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) und für die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Dies gilt für Aufbissschienen, deren medizinische Notwendigkeit nach Vertragsabschluss erstmalig diagnostiziert wurde.

Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Verordnung zum Tragen einer Schiene, wird der Antrag abgelehnt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Nürnberger ZR+ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für Wurzel- und Parodontosebehandlungen können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Versicherungsjahr stehen aus dem Baustein ZV 100 EUR für Prophylaxeleistungen zur Verfügung.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung

Die Leistungen müssen durch einen niedergelassenen, approbierten Zahnarzt erbracht und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif Nürnberger ZR+ZV besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.

Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der Nürnberger bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.

Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Nürnberger ZR + ZV )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?

Der Tarifbaustein ZV leistet für Schienen, Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen sowie für die bis zum 18. Lebensjahr begonnenen kieferorthopädischen Behandlungen in KIG 3-5 und sieht keine Begrenzung vor.

In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt Im Tarifbaustein ZR (Zahnersatz) eine Begrenzung von:

250 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
250 EUR Erstattungsbetrag im 2. VJ
500 EUR Erstattungsbetrag im 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja und nein, für den Tarifbaustein ZV besteht eine Pflicht zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans, wenn Sie kieferorthopädische Leistungen oder umfangreiche Wurzel- oder Parodontalbehandlungen in Anspruch nehmen wollen. Für Zahnersatzmaßnahmen, die Sie aus dem Tarif ZR erhalten, besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Nürnberger orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarifbaustein ZR leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Nürnberger ZR + ZV. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja und nein.

Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Zahnprophylaxe, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlungen und Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen stehen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Nein, die reinen Zahnersatzleistungen aus dem Tarif Nürnberger ZR stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht. Dieser Tarifbestandteil ist daher nicht reformtauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarifbaustein ZR erfolgt.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen,  wird die Nürnberger den Baustein ZR anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, aber der Tarifbaustein Nürnberger ZR wurde und wird sowohl in der Werbung als auch in Druckstücken als 100 % Tarif bezeichnet. Diese Aussage trifft nur dann zu, wenn die Versorgung mit Zahnersatz ausschließlich im Bereich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgung durchgeführt wird.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 16. und 21. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Januar des jeweiligen Jahres dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erbringt diese keine Leistung, weil die Behandlung im Ausland erfolgt, so erfolgt keine Erstattung seitens der Nürnberger. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

In § 13 Abs. I der Versicherungsbedingungen verzichtet die Nürnberger nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (3,4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.