Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR

ZR

"Befriedigend (3.4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif Nürnberger ZR

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Doppelter Festkostenzuschuss
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Doppelter Festkostenzuschuss
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Doppelter Festkostenzuschuss
Verblendung
Verdopplung des Festkostenzuschusses
Leistung Zahnersatz ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung Kunststofffüllungen
Nein
Wurzelbehandlung
Nein
Parodontosebehandlung
Nein
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Keine Leistung für Zahnbehandlung
Leistung für Zahnreinigung
Nein
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Keine Leistung für Zahnreinigung
Einfluss Bonusheft
Doppelter Festkostenzuschuss mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-3. Versicherungsjahr bis 1.000 EUR
"Befriedigend (3,4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Bis zu 5 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger ZR

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Nürnberger ZR Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Leistungsumfang für Implantate
Es erfolgt eine Verdopplung der Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung vorgesehen ist. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Nein , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für Inlays.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

Verdoppelung  des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die Nürnberger ZR Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind dann erstattungsfähig, wenn diese Leistung im Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse enthalten war. Der Tarif ZR bezahlt noch einmal den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse als Festkostenzuschuss bezahlt hat.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
0 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Nürnberger ZR besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für Wurzelbehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für Parodontosebehandlungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.

Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der Nürnberger bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.

Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Nürnberger ZR )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt eine Begrenzung von:
250 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
250 EUR Erstattungsbetrag im 2. VJ
500 EUR Erstattungsbetrag im 3. VJ

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif Nürnberger ZR besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines HKP.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Nürnberger orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarif ZR leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Nürnberger ZR. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Nein, Leistungen aus dem Tarif Nürnberger ZR stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht. Der Tarif ist daher nicht reformtauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarif Nürnberger ZR erfolgt.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen,  wird die Nürnberger den Tarif ZR anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Nürnberger ZR leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, aber der Tarif Nürnberger ZR wurde und wird sowohl in der Werbung als auch in Druckstücken als 100 % Tarif bezeichnet. Diese Aussage trifft nur dann zu, wenn die Versorgung mit Zahnersatz ausschließlich im Bereich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgung durchgeführt wird.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 41. und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Januar des jeweiligen Jahres dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erbringt diese keine Leistung, weil die Behandlung im Ausland erfolgt, so erfolgt keine Erstattung seitens der Nürnberger. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

In § 13 Abs. I der Versicherungsbedingungen verzichtet die Nürnberger nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (3,4)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.