Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort

ZAHN Komfort + ZAHN Sofort

Der Tarif wurde nicht getestet.

Dieser Tarif ist für das Neugeschäft geschlossen, vergleichen Sie aktuelle Tarife.

Jetzt vergleichen

Kurzübersicht - Tarif die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 80 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 80 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 80 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 80 %
Verblendung
Ja, 80-90 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
6 Monate
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 100 %
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
6 Monate
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 200 EUR pro Kalenderjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
80 % mangels Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Kalenderjahr bis 5.000 EUR bei 0-1 Zahnlücke
1.-4. Kalenderjahr bis 1.200 EUR bei 2 od. 3 Zahnlücken
750 EUR / Jahr für angeratene Maßnahmen

Der Tarifbaustein ZAHN Sofort bietet Ihnen besondere Möglichkeiten:

Sie können Leistungen erhalten, auch wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde. Dazu zählen Leistungen für

- fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, für die in der Zukunft Zahnersatz medizinisch notwendig werden könnte

- nicht erhaltungswürdige Zähne, also Zahnersatz für Zähne, von denen heute schon bekannt ist, dass sie noch gezogen werden müssen 

- bisher nur provisorisch versorgte Zähne, also Zähne bei denen heute schon bekannt ist, dass das Provisorium gegen dauerhaften Zahnersatz ausgetauscht werden soll

Hierfür stehen innerhalb der 24 Monate der Vertragslaufzeit pro Jahr 750 EUR zur Verfügung.


Aus dem Tarifbaustein ZAHN Komfort können in den ersten 4 Jahren bis zu 5.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

80 %

vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 

Ihr Anspruch steigt auf 90 % sobald Sie im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.

Wenn Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren die geforderten fünf Jahre im Bonusheft nachweisen können, ist dieser Tarif wegen der Gesamterstattung von 90 % interessant für Sie. Wenn Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Komfort + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt bis auf 80 oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Komfort + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die ZAHN Komfort + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die ZAHN Komfort + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Komfort + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt bis auf 80 %des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?

Ja , die Kosten für Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, mindestens bis zum jeweils 8. Zahn. 

Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test (gem. Prophylaxeleistung)
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 %
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 %
Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 80-90 %
DVT - 3D Röntgen zu 80-90 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene zu 100 %
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie)
11 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)

Personen, bei denen ein oder mehrere Zähne durch herausnehmbare Teil- oder Vollprothesen ersetzt wurden, sind im Tarif Die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort nicht versicherbar.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ZAHN Komfort + ZAHN Sofort der Bayerischen besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 6 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Komfort die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Komfort erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Komfort die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Komfort erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif ZAHN Komfort + ZAHN Sofort der Bayerischen besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, es werden 100 % des Rechnungsbetrages für Zahnprophylaxe erstattet. Pro Kalenderjahr stehen 200 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung
  • Speicheltest zur Keimbestimmung
  • Kariesrisikodiagnostik
  • Erstattung eines Mundhygienestatus
  • Kontrollen des Übungserfolges


Der Betrag von 200 EUR ist ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca. 100 EUR.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif ZAHN Komfort + ZAHN Sofort besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie. Wenn Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren die geforderten fünf Jahre im Bonusheft nachweisen können, ist dieser Tarif wegen der Gesamterstattung von 90 % interessant für Sie. Wenn Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.

Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 90 % werden es bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis.

Die Bayerische belohnt im Tarif ZAHN Komfort + ZAHN Sofort kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?

Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Für den Tarifbaustein ZAHN Sofort gilt in den 24 Monaten Tariflaufzeit eine Summenbegrenzung von 1.500 EUR, davon bis zu 750 EUR je Kalenderjahr. 

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Nein, für den Tarifbaustein ZAHN Komfort besteht keine Verpflichtung, der Bayerischen vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.

Wir empfehlen Ihnen aber, bei jeder Zahnersatzmaßnahme sowie bei jeder Zahn- und Kieferregulierungsmaßnahme vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen.  Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.

Ja, wenn Leistungen aus dem Tarifbaustein ZAHN Sofort in Anspruch genommen werden sollen und hierfür bereits ein HKP erstellt wurde, so ist dieser der Bayerischen vorzulegen. 

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Bayerische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der Bayerischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch bei allen tariflichen Leistungen des Tarifbausteins ZAHN Komfort pauschal um 40 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Bayerischen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Bayerischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Leistungen aus dem Tarif Die Bayerische ZAHN Komfort + ZAHN Sofort stehen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung.


Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind pauschal 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Bayerischen heute gekürzt werden, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen,  wird die Bayerische den Tarif ZAHN Komfort + ZAHN Sofort anpassen oder ersetzen müssen. Dieser  Tarif  ist daher nur eingeschränkt reformtauglich.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung oder Zahnersatz stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Kalenderjahr erstattet.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

80 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.000 EUR erhalten Sie als Erwachsener bei der Bayerischen für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Die Auszahlungen unterliegen der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.


ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.

Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.

Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.

Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.

Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (s. § 2 der AVB).

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, der Tarifbaustein ZAHN Sofort leistet auch für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn begonnen oder erstmals angeraten wurden. Dieser Tarifbaustein wird für 24 Monate abgeschlossen. In dieser Zeit stehen Ihnen 1.500 EUR, bis zu 750 EUR je Kalenderjahr, für Maßnahmen zur Verfügung, für die bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt oder mit denen bereits begonnen wurde. 

Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen oder erstmals angeraten wurden, werden aus dem Tarifbaustein ZAHN Sofort nicht erbracht. Hier gelten ausschließlich die Tarifbedingungen das Tarifbausteins ZAHN Komfort

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarifbaustein ZAHN Komfort ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt 14 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 15., 20., 30., 40., 45., 50., 55., 60., 65., 70., 75., 80. und 85. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.

Im Tarifbaustein ZAHN Sofort ist der Beitrag unabhängig vom Alter für alle Altersgruppen identisch.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 24 Monate. Für den Tarifbaustein ZAHN Komfort verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht kündigt.

Der Tarifbaustein ZAHN Sofort endet nach 24 Monaten und kann nicht verlängert werden. 

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (24 Monate) können Sie den Vertrag für den Tarifbaustein ZAHN Komfort unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf kündigen.

Der Tarifbaustein ZAHN Sofort endet automatisch nach 24 Monaten. Eine vorzeitige Beendigung aufgrund Wegfalles der Versicherungsfähigkeit ist für diesen Tarifbaustein nicht möglich.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben für den Tarifbaustein ZAHN Komfort dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Für den Tarifbaustein ZAHN Sofort ist eine vorzeitige Beendigung aufgrund Wegfalles der Versicherungsfähigkeit nicht möglich.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 40 % gekürzt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?


Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. (1) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Bayerische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde nicht getestet.

"Sehr gut (1,4)" lautet das Urteil der Finanztest 06/23 für den Tarifbaustein ZAHN Komfort

Dieser Tarif ist für das Neugeschäft geschlossen, vergleichen Sie aktuelle Tarife.

Jetzt vergleichen