Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort
ZAHN Smart + ZAHN Sofort
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1.-4. Kalenderjahr bis 1.200 EUR bei 2 od. 3 Zahnlücken
750 EUR / Jahr für angeratene Maßnahmen
Der Tarifbaustein ZAHN Sofort bietet Ihnen besondere Möglichkeiten:
Sie können Leistungen erhalten, auch wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde. Dazu zählen Leistungen für
- fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, für die in der Zukunft Zahnersatz medizinisch notwendig werden könnte
- nicht erhaltungswürdige Zähne, also Zahnersatz für Zähne, von denen heute schon bekannt ist, dass sie noch gezogen werden müssen
- bisher nur provisorisch versorgte Zähne, also Zähne bei denen heute schon bekannt ist, dass das Provisorium gegen dauerhaften Zahnersatz ausgetauscht werden soll
Hierfür stehen innerhalb der 24 Monate der Vertragslaufzeit pro Jahr 750 EUR zur Verfügung.
Aus dem Tarifbaustein ZAHN Smart können in den ersten 4 Jahren bis zu 5.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Smart + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Smart + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die ZAHN Smart + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die ZAHN Smart + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ZAHN Smart + ZAHN Sofort Zahnzusatzversicherung der Bayerischen füllt durchgängig auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , die Kosten für Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, mindestens bis zum jeweils 8. Zahn.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Smart die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Smart erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Smart die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarifbaustein Die Bayerische ZAHN Smart erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Ja, es werden 100 % des Rechnungsbetrages für Zahnprophylaxe erstattet. Pro Kalenderjahr stehen 2 x 80 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Kariesrisikodiagnostik
- Erstattung eines Mundhygienestatus
- Kontrollen des Übungserfolges
Der Betrag von zweimal 80 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Nein, der Tarif die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Bayerische erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort )
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Für den Tarifbaustein ZAHN Sofort gilt in den 24 Monaten Tariflaufzeit eine Summenbegrenzung von 1.500 EUR, davon bis zu 750 EUR je Kalenderjahr.
Nein, für den Tarifbaustein ZAHN Smart besteht keine Verpflichtung, der Bayerischen vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen aber, bei jeder Zahnersatzmaßnahme vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Ja, wenn Leistungen aus dem Tarifbaustein ZAHN Sofort in Anspruch genommen werden sollen und hierfür bereits ein HKP erstellt wurde, so ist dieser der Bayerischen vorzulegen.
Die Bayerische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der Bayerischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch bei allen tariflichen Leistungen des Tarifbausteins ZAHN Smart pauschal um 40 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Bayerischen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Bayerischen für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Leistungen aus dem Tarif Die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort stehen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind pauschal 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Bayerischen heute gekürzt werden, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Bayerische den Tarif ZAHN Smart + ZAHN Sofort anpassen oder ersetzen müssen. Dieser Tarif ist daher nur eingeschränkt reformtauglich.
Nein, der Tarif die Bayerische ZAHN Smart + ZAHN Sofort leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Keine, der Tarif ZAHN Smart + ZAHN Sofort der Bayerischen leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Ja, der Tarifbaustein ZAHN Sofort leistet auch für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn begonnen oder erstmals angeraten wurden. Dieser Tarifbaustein wird für 24 Monate abgeschlossen. In dieser Zeit stehen Ihnen 1.500 EUR, bis zu 750 EUR je Kalenderjahr, für Maßnahmen zur Verfügung, für die bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt oder mit denen bereits begonnen wurde.
Der Tarifbaustein ZAHN Smart ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt 14 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 15., 20., 30., 40., 45., 50., 55., 60., 65., 70., 75., 80. und 85. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Im Tarifbaustein ZAHN Sofort ist der Beitrag unabhängig vom Alter für alle Altersgruppen identisch.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 24 Monate. Für den Tarifbaustein ZAHN Smart verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht kündigt.
Der Tarifbaustein ZAHN Sofort endet nach 24 Monaten und kann nicht verlängert werden.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (24 Monate) können Sie den Vertrag für den Tarifbaustein ZAHN Smart unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Versicherungsablauf kündigen.
Der Tarifbaustein ZAHN Sofort endet automatisch nach 24 Monaten. Eine vorzeitige Beendigung aufgrund Wegfalles der Versicherungsfähigkeit ist für diesen Tarifbaustein nicht möglich.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben für den Tarifbaustein ZAHN Smart dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Für den Tarifbaustein ZAHN Sofort ist eine vorzeitige Beendigung aufgrund Wegfalles der Versicherungsfähigkeit nicht möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Der Tarif wurde nicht getestet.
"Gut (1,7)" lautet das Urteil der Finanztest 06/23 für den Tarifbaustein ZAHN Smart.