Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Signal Iduna ZahnTOPpur
ZahnTOPpur
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna ZahnTOPpur
"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna ZahnTOPpur
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal TOPpur Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal ZahnTOPpur Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Signal ZahnTOPpur Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Signal TOPpur Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal TOPpur Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Signal als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Im Antrag muss die Frage nach angeratenen bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Es erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif Signal ZahnTOPpur besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Signal ZahnTOPpur die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Signal ZahnTOPpur erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Signal ZahnTOPpur die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Signal ZahnTOPpur erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird mit ausführlicher Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 90 %
des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter
die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Der Betrag von 135 EUR ist ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Nein, der Tarif Signal ZahnTOPpur leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Signal erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Signal ZahnTOPpur )
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. KJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 2. - 4. KJ |
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Summenbegrenzung ändert sich nur für das erste Kalenderjahr, wenn der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als zwischen dem 01.01. und dem 31.03. liegt.
1.000 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.01. bis 31.03.
750 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.04. bis 30.06.
500 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.07. bis 30.09.
250 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.10. bis 31.12.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder umfangreicheren Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- oder Kieferregulierungsmaßnahme einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei Signal ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Die Signal berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarif ZahnTOPpur erfolgt.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Signal auch weiterhin die bereits heute zugesagten 90 %.
Nein, der Tarif Signal ZahnTOPpur leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.