Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Signal Iduna ZahnEXKLUSIV
ZahnEXKLUSIV
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna ZahnEXKLUSIV
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna ZahnEXKLUSIV
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal ZahnEXKLUSIV Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal ZahnEXKLUSIV Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Signal ZahnEXKLUSIV Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Signal ZahnEXKLUSIV gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Hinweis: Werden Implantate für bei Vertragsabschluss fehlende nicht ersetzte Zähne gesetzt, so sind die Leistungen aus dem Tarif Signal ZahnEXKLUSIV begrenzt auf 1.000 EUR je Implantatversorgung. Hierzu zählen die Implantate selbst, implantatgetragene Suprakonstruktionen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen), augmentative Behandlungen und sowie alle Vor- und Nachbehandlungen, zahnärztliche und kieferchirurgische Leistungen, die mit der Implantatversorgung im Zusammenhang stehen. Diese Begrenzung gilt für die Implantatversorgung in den ersten vier Kalenderjahren.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Signal ZahnEXKLUSIV Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal ZahnEXKLUSIV Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Signal als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Im Antrag muss die Frage nach angeratenen bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Es erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Signal ZahnEXKLUSIV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Signal ZahnEXKLUSIV erstattungsfähig. Für die Anwendung eines Lasers ist die GOZ-Ziffer 0120 als Zuschlag berechnungsfähig. Die Maßnahme wird zum Einfachsatz erstattet. Analoge Berechnungen sind nicht erstattungsfähig.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Signal ZahnEXKLUSIV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Signal ZahnEXKLUSIV erstattungsfähig. Für die Anwendung eines Lasers ist die GOZ-Gebührennummer 0120 als Zuschlag berechnungsfähig. Die Maßnahme wird zum Einfachsatz erstattet. Analoge Berechnungen sind nicht erstattungsfähig.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Ja, der Tarif Signal ZahnEXKLUSIV erstattet 100 % pro Kalenderjahr für Prophylaxemaßnahmen.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden im Tarif Signal ZahnEXKLUSIV erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Zahnaufhellende Maßnahmen und weitergehende kieferorthopädische Leistungen (zusammen) werden zu 100 %, bis zu 300 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erstattet. Diese Leistung kann nur einmal währen der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Signal erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Signal ZahnEXKLUSIV )
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. KJ |
3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. KJ |
4.500 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. KJ |
6.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. KJ |
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Summenbegrenzung ändert sich nur für das erste Kalenderjahr, wenn der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als zwischen dem 01.01. und dem 31.03. liegt.
1.000 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.01. bis 31.03.
750 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.04. bis 30.06.
500 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.07. bis 30.09.
250 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.10. bis 31.12.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder umfangreicheren Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- oder Kieferregulierungsmaßnahme einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei Signal ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Signal für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarif ZahnEXKLUSIV erfolgt.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Signal auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung oder Zahnersatz stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 300 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der Signal nach Vollendung des 21. Lebensjahres nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, der Tarif Signal ZahnEXKLUSIV wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Ja, werden Implantate für bei Vertragsabschluss fehlende nicht ersetzte Zähne gesetzt, so sind die Leistungen aus dem Tarif Signal ZahnEXKLUSIV begrenzt auf 1.000 EUR je Implantatversorgung. Hierzu zählen die Implantate selbst, implantatgetragene Suprakonstruktionen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen), augmentative Behandlungen und sowie alle Vor- und Nachbehandlungen, zahnärztliche und kieferchirurgische Leistungen, die mit der Implantatversorgung im Zusammenhang stehen. Diese Begrenzung gilt für die Implantatversorgung in den ersten vier Kalenderjahren.
Ja, zusätzlich zu den tariflichen Leistungen für Kieferorthopädie sind weitergehende kieferorthopädische Zahnkorrekturen z. B. mittels einer Aligner-Therapie (unsichtbare Zahnschienen) bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 300 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zu 100 % erstattungsfähig. Diese Leistung kann nur einmal währen der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Der Betrag von 300 EUR gilt für weitergehende kieferorthopädische Leistungen und für zahnaufhellende Maßnahmen zusammen.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.