Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung AXA DENT Komfort-U

DENT Komfort-U

"Gut (2)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

Kurzübersicht - Tarif AXA DENT Komfort-U

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 75 %
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 75 %
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 75 %
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 75 %
Verblendung
Ja, 75 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
6 Monate
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 75 %
Wurzelbehandlung
Ja, 75 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 75 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
6 Monate
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 100 EUR pro Kalenderjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
6 Monate
Einfluss Bonusheft
75 % ungeachtet Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Versicherungsjahr bis 3.800 EUR bei 0 Zahnlücken
1.-8. Versicherungsjahr bis 3.800 EUR ab 1 Zahnlücke
"Gut (2,0)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.800 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif AXA DENT Komfort-U

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

75 %

vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA DENT Komfort-U Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA DENT Komfort-U Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die AXA DENT Komfort-U Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif AXA DENT Komfort-U gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die AXA DENT Komfort-U Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif AXA DENT Komfort gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA DENT Komfort-U Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test nach Einzelfallprüfung
Laserbehandlung zu 75 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 75 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 75 %
DVT - 3D Röntgen nach Einzelfallprüfung
Vollnarkose nach Einzelfallprüfung
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 75 %
DROS-Schiene zu 75 %
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie bei Unfall)
9 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der AXA als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Im Antrag muss die Frage nach angeratenen bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne wird aber ein genereller Leistungsausschluss vereinbart.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif AXA DENT Komfort-U besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 6 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif AXA DENT Komfort-U die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif AXA DENT Komfort-U erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.




Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif AXA DENT Komfort-U die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif AXA DENT Komfort-U erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung AXA DENT Komfort-U erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif AXA DENT Komfort-U besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 6 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Kalenderjahr stehen 100 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Der Betrag ist ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR. Der Erstattungssatz beträgt 75 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 134 EUR.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif AXA DENT Komfort-U besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 6 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif  AXA DENT Komfort-U leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 75 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die AXA erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone AXA DENT Komfort-U )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif DENT Komfort-U besteht keine Verpflichtung, der AXA vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder Inlay- und Zahnersatzbehandlung sowie bei jeder Zahn- und Kieferregulierungsmaßnahme vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die AXA berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der AXA höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch bei allen tariflichen Leistungen (mit Ausnahme der Leistungen für Zahnprophylaxe) pauschal um 40 % gekürzt. Diese Summe wird als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der AXA abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der AXA für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif AXA DENT Komfort-U stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind pauschal 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der AXA heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die AXA auch weiterhin die bereits heute zugesagten 75 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen

  • Vollnarkose
  • Akupunktur
  • Hypnose

Die Aufwendungen werden zum jeweils maßgebenden Erstattungssatz der Hauptleistung ersetzt. Die Maßnahme ist nicht durch einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt, zu berücksichtigen ist lediglich die Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Bei Leistungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Leistungen für eine Vollnarkose werden generell nur bei Nachweis für die medizinische Notwendigkeit erbracht.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

75 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener bei der AXA nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 40., 45., 50., 55., 60. bzw. 80. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Die Kostenzusage muss von der AXA vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt werden. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 der Versicherungsbedingungen verzichtet die AXA auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (2,0)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.