Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Continentale CEZP-U
Tarife Continentale
CEZP-U
Kurzübersicht - Tarif Continentale CEZP-U
1.-4. Kalenderjahr bis 1.500 EUR ab 2 Zahnlücken
Bis zu 4 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 4.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale CEZP-U
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Ihr Anspruch steigt auf 90 % sobald Sie im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie.
Wenn Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren die geforderten fünf Jahre im Bonusheft nachweisen können, ist dieser Tarif wegen der Gesamterstattung von 90 % interessant für Sie. Wenn Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 oder 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die als rein kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Anzahlbegrenzung. Im Tarif Conti CEZP-U sind pro Kiefer bis zu 6 Implantate erstattungsfähig. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Conti CEZP-U gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Ab fünfjährigem Bonusheftnachweis steigt Ihr Erstattungsanspruch auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der Continentale nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien immer noch als fehlend, können aber für die zukünftig medizinisch notwendig werdende Versorgung mitversichert werden.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. Erbringt Ihre gesetzliche Krankenkasse keine anteilige Leistung, entfällt die Erstattung aus dem Tarif CEZP-U für Kunststofffüllungen.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Continentale CEZP-U.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Continentale CEZP-U erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Continentale CEZP-U.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Continentale CEZP-U nicht erstattungsfähig.
Im Tarif Continentale CEZP-U besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 3 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Im Tarif Continentale CEZP-U besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 3 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Continentale CEZP-U leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der falsche für Sie. Wenn Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren die geforderten fünf Jahre im Bonusheft nachweisen können, ist dieser Tarif wegen der Gesamterstattung von 90 % interessant für Sie. Wenn Sie noch deutlich länger als zwei Jahre benötigen, um im Bonusheft fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen zu können, gibt es Tarife, die besser zu Ihnen passen.
Sie bekommen jetzt 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, weil derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 90 % werden es bei nur fünfjährigem Bonusheftnachweis.
Die Continentale belohnt im Tarif CEZP-U kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Continentale CEZP-U )
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen gelten nur für den Bereich Zahnersatz und entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Continentale berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der Continentale höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Continentalen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Continentale für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten heute einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Continentalen heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Continentale den Tarif CEZP-U anpassen oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif Continentale CEZP-U leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .