Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung astra ZahnSieger
ZahnSieger
Kurzübersicht - Tarif astra ZahnSieger
1.-4. Versicherungsjahr bis 4.000 EUR bei 2 Zahnlücken
1.-4. Versicherungsjahr bis 2.000 EUR bei 3 Zahnlücken
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Eine vorhandene Zahnlücke kann für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif astra ZahnSieger
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die astra ZahnSieger Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die astra ZahnSieger Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die astra ZahnSieger Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die astra ZahnSieger Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die astra ZahnSieger Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erstattet der Tarif astra ZahnSieger die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif astra ZahnSieger zu 100 % erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
Eine Wurzellängenmessung wird zu 100 % erstattet. Für diese Leistung stehen bis zu 1.000 EUR zur Verfügung.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen erstattet, erstattet der Tarif astra ZahnSieger die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif astra ZahnSieger zu 100 % erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080 und 4090 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Für diese Leistung stehen alle zwei Jahre bis zu 600 EUR zur Verfügung.
Leistungen für Aufbissschienen stehen erstmalig nach zwei Versicherungsjahren zur Verfügung. Im Folgenden müssen immer zwei weitere Jahre vergehen, bevor diese Leistungen erneut in Anspruch genommen werden können.
Ja, der Tarif astra ZahnSieger erstattet bis zu 200 EUR pro Versicherungsjahr, bis zu 100 EUR pro Rechnung, für die professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 ).
Weitere vorbeugende Maßnahmen wie
- Fissurenversiegelung
- Kariesrisikodiagnostik
- Mundhygienestatus
werden zu 100 % erstattet.
Der Betrag von 200 EUR ist ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Ja, alle drei Versicherungsjahre stehen im Tarif astra ZahnSieger Leistungen für zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt zu 100 %. Die Leistung kann erstmalig nach 25 Monaten und ab einem Alter von 31 Jahren abgerufen werden. Die Höhe der Leistungen ist altersbezogen:
31 - 35 Jahre: | 300 EUR |
36 - 40 Jahre: | 200 EUR |
41 - 45 Jahre: | 300 EUR |
46 - 50 Jahre: | 200 EUR |
51 - 55 Jahre: | 400 EUR |
56 - 60 Jahre: | 200 EUR |
ab 61 Jahre: | 50 EUR |
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die astra Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone astra ZahnSieger )
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die astra berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis angemessener, ortsüblichen Preise.
Damit werden von der astra höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz und Zahnbehandlung 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der astra abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der astra für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der astra heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die astra den Tarif ZahnSieger anpassen oder ersetzen müssen.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen
- Vollnarkose
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Andere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Analgo- oder Lachgas-Sedierung sind nicht erstattungsfähig.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 4.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der astra nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, der Tarif astra ZahnSieger wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Es gibt elf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 15., 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.