Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Barmenia Zahn 100 + ZV Bonus
Zahn 100 + ZV Bonus
Dieser Tarif ist für das Neugeschäft geschlossen, vergleichen Sie aktuelle Tarife.
Jetzt vergleichenKurzübersicht - Tarif Barmenia Zahn 100 + ZV Bonus
1.-3. Kalenderjahr bis 1.500 EUR bei 2 Zahnlücken
1.-3. Kalenderjahr bis 750 EUR bei 3 Zahnlücken
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Der Tarif enthält die Tarifbausteine Zahn 100 und Zahnvorsorge Bonus
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Zahnbehandlungsmaßnahmen werden zu 100 % und ohne Jahreshöchstbetrag erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Zahn 100 + ZV Bonus
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100%.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100+ZV Bonus Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100% Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100+ZV Bonus Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Barmenia Zahn 100+ZV Bonus Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Barmenia Zahn 100+ZV Bonus Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100+ZV Bonus Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlung übernimmt, trägt die Barmenia die verbleibenden Mehrkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Barmenia Tarif Zahnvorsorge ebenfalls erstattungsfähig.
Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlung übernimmt, trägt die Barmenia die verbleibenden Mehrkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Barmenia Tarif Zahnvorsorge ebenfalls erstattungsfähig.
Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Ja, zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden aus dem Tarifbaustein ZV Bonus zu 100 %, bis zu 200 EUR innerhalb zweier Kalenderjahre erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden.
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Barmenia Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Barmenia Zahn 100 + ZV Bonus )
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Barmenia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.
Damit werden von der Barmenia höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch für Leistungen aus dem Tarifbaustein Zahn 100 pauschal um 20 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Barmenia abgezogen. Die Leistungen aus den Tarifbaustein ZV Bonus werden auch ohne Vorleistung der GKV erstattet. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Barmenia für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Barmenia heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Barmenia auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet, zu berücksichtigen ist lediglich die Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 2.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der Barmenia nach Vollendung des 21. Lebensjahres nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, der Tarif Barmenia Zahn 100 + ZV Bonus wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (12 Monate ), können Sie den Vertrag täglich kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .