Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Barmenia Zahn 100
Zahn 100
Kurzübersicht - Tarif Barmenia Zahn 100
1.-3. Kalenderjahr bis 1.500 EUR bei 2 Zahnlücken
1.-3. Kalenderjahr bis 750 EUR bei 3 Zahnlücken
"Sehr gut (0,5)" und damit einer der Testsieger lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Wenn Sie keine oder einen fehlenden Zahn haben, ist eine Verkürzung der Zahnstaffel möglich: Wenn in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer bestand, entfallen die Begrenzungen bereits ab dem dritten Kalenderjahr.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Zahn 100
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100% Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Barmenia Zahn 100 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Barmenia Zahn 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahn 100 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Detailinformationen zu den Leistungen
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch Implantate.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Der Tarif Barmenia Zahn 100 leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Der Barmenia Tarif Zahn 100 leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.
Nein, der Tarif Barmenia Zahn 100 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Barmenia Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Barmenia Zahn 100 )
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Barmenia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.
Damit werden von der Barmenia höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch pauschal um 20 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Barmenia abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Barmenia für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Barmenia heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Barmenia auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Nein, der Tarif Barmenia Zahn 100 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Keine, der Barmenia Tarif Zahn 100 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Ja, der Tarif Barmenia Zahn 100 wurde in der Finanztest 08/24 mit der Note "Sehr gut" und dem Traumwert 0,5 zu einem der Testsieger erklärt.
Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (12 Monate ), können Sie den Vertrag täglich kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .