Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung BBKK ZahnPRIVAT Optimal

ZahnPRIVAT Optimal

"Gut (1.8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24

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Kurzübersicht - Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Ja, 70 % +
Kassengrundversorgung
Ja, 100 %
Erstattung Implantate
Ja, 70 % +
Erstattung hochwertige Inlays
Ja, 70 % +
Erstattung Kronen und Brücken
Ja, 70 % +
Verblendung
Ja, 70 %
Leistung Zahnersatz ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung Kunststofffüllungen
Ja, 70 %
Wurzelbehandlung
Ja, 70 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 70 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 70 % aus 120 EUR pro Kalenderjahr
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
70 % +
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-4. Kalenderjahr bis 70 % aus 9.000 EUR

"Gut (1,8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

In der Summe können bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken bzw. nicht erhaltungswürdige, noch zu ziehende Zähne für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

In den ersten 3 Jahren können 70 % aus 9.000 EUR (6.300 EUR) an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

70 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 70 % liegt.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 70 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung ca. 72,5 - 75 %.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

70 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. 

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die BBKK ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 70 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung über 70 %.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif ZahnPRIVAT Optimal gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

70 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 70 % liegt.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die BBKK ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 70 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung über 70 %.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

70 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 70 % liegt.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 70 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung ca. 72,5 - 75 %.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , die Kosten für Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 70 % nach Einzelfallprüfung
Laserbehandlung zu 70 % nach GOZ 0120, nur bei Wurzelbehandlung
OP / Dental Mikroskop
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 70 %, nur bei Parodontitis
Vector-Ultraschallbehandlung zu 70 % nach GOZ 4070/4075
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 70 %
DVT - 3D Röntgen zu 70 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 70 %
DROS-Schiene zu 70 % nach Einzelfallprüfung
Invisalign-Schiene
9 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 70 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 70 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbdarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 70 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 70 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, pro Kalenderjahr stehen 70 % aus 120 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Zahnsteinentfernung

Die Summe ist knapp ausreichend, wenn Sie einmal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca. 100 EUR.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif geringen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann können Sie sich trotzdem in diesem Tarif sehr gut versichern, denn die Auswirkungen des Bonushefts sind nur gering. Es würde sich aber positiv auswirken, wenn Sie zukünftig damit beginnen, ein Bonusheft zu führen und Ihre Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu lassen.

Sie bekommen von der BBKK 70 % vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, auch wenn derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses  ist also eine Erstattung von über 70 % möglich.

Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone BBKK ZahnPRIVAT Optimal )

Über die Gewährung des Kassenbonus entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Kalenderjahren (KJ) gilt eine Begrenzung von 70 % aus insgesamt:
1.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. KJ
(700 EUR Erstattungsbetrag)
3.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 2. KJ
(2.100 EUR Erstattungsbetrag)
6.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 3. KJ
(4.200 EUR Erstattungsbetrag)
9.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 4. KJ
(6.300 EUR Erstattungsbetrag)

Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Für den Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiven Behandlungsmaßnahme einen HKP einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die BBKK orientiert sich an den ortsüblichen Preisen.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Der Erstattungssatz beträgt dann weiterhin 70 % des Rechnungsbetrages. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der BBKK für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Ja, die Leistungen im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Bei Behandlern mit Kassenzulassung ist der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die BBKK auch weiterhin die bereits heute zugesagten 70 %.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

Keine, der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Optimal leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, auch nicht erhaltungswürdige, noch zu ziehende Zähne werden wie bereits heute tatsächlich schon fehlende Zähne mitversichert.

Ja, angeratene Maßnahmen für die fehlenden bzw. die zu ziehenden Zähne sind mitversichert.

Ja, die für die fehlenden bzw. die zu ziehenden Zähne angeratenen Maßnahmen müssen im Antrag nicht als angeratene Behandlung angegeben werden.

Ja, provisorisch ersetzte Zähne zählen bei der BBKK als fehlende Zähne. Sie müssen daher auch als solche im Antrag angegeben werden und lösen einen Risikozuschlag aus.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 30., 40., 50.  und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die BBKK auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (1,8)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.

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