Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung DKV KDBE

KDBE

Der Tarif wurde nicht getestet.

Dieser Tarif ist für das Neugeschäft geschlossen, vergleichen Sie aktuelle Tarife.

Jetzt vergleichen

Kurzübersicht - Tarif DKV KDBE

Zahnersatz wie ein Privatpatient
Nein
Kassengrundversorgung
Nein
Erstattung Implantate
Nein
Erstattung hochwertige Inlays
Nein
Erstattung Kronen und Brücken
Nein
Verblendung
Nein
Leistung Zahnersatz ab wann?
Keine Leistung für Zahnersatz
Leistung Kunststofffüllungen
Nein
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Parodontosebehandlung
Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
8 Monate nach Versicherungsbeginn
Leistung für Zahnreinigung
Ja, 2x jährlich 75 EUR
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Sofort, keine Wartezeit
Einfluss Bonusheft
Volle Leistung ungeachtet Bonusheft, da nur ZB-Leistungen
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil
Erstattung in den Anfangsjahren
Keine Summenbegrenzung
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KDBE

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Implantate.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Implantate
Der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Implantate.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind ausschließlich im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Maßnahmen erstattungsfähig.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Inlays.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif KDBE der DKV leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Nein, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Verblendungen.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie (nur bei Periimplantitis)
Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik
DVT - 3D Röntgen
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene
4 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
Der DKV Tarif KDBE leistet generell nicht für Zahnersatz.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatz.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, der DKV Tarif KDBE leistet generell nicht für Kunststofffüllungen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBE die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif DKV KDBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.


Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBE die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif DKV KDBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung DKV KDBE erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif DKV KDBE besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, 2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert.
Die Erstattung erfolgt zu 100 %, bis zu 75 EUR pro Zahnreinigung.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sog. professionelle Zahnreinigung)
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung


Der Betrag von 2 x 75 EUR ist als Anreiz gedacht. Eine professionelle Zahnreinigung kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte jeweils ca.100 EUR. Wird ein DKV "goDentis" Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 100 EUR je Zahnreinigung und ist damit exakt passend.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif DKV KDBE besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Nein, der Tarif KDBE sieht keine Begrenzung in den ersten Jahren vor. Die Leistungen für Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif DKV KDBE besteht keine Verpflichtung, der DKV vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder Kieferregulierungsmaßnahme rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Für eine professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die DKV berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten, legt die DKV bundesweit ermittelte, übliche  Durchschnittspreise zugrunde.

Damit werden von der DKV niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erhalten Sie keinen Zuschuss aus dem Tarif KDBE. Wenn Sie bei der DKV versichert sind und die Behandlung von einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt werden soll, nehmen Sie bitte vor Behandlungsbeginn Kontakt zur Leistungsabteilung der DKV auf. Eventuell kann eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen, für Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlungen stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 19. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja. Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, an denen sich die GKV beteiligt. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.  Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.


Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 29.7 der Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.

Dieser Tarif ist für das Neugeschäft geschlossen, vergleichen Sie aktuelle Tarife.

Jetzt vergleichen