Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung DKV KDBS
KDBS
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Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.
Die DKV verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeit.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KDBS
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBS beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBS beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBS beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBS beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBS 75 % der zusätzlichen Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif DKV KDBS erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 75 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBS 75 % der zusätzlichen Restkosten.
Ja, eine Sitzung pro Jahr wird generell akzeptiert.
Erstattet werden bis zu 70 EUR.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Der Betrag von 70 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Nein, der Tarif DKV KDBS leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.
Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Bonusheft beeinflusst nur die Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Stiftzähne oder Prothesen. Dieser Tarif leistet für Maßnahmen, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte dem Bereich Zahnbehandlung zugeordnet werden, daher hat das Bonusheft keine Auswirkung auf die Erstattungshöhe.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die DKV berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z. B. Inlays), legt die DKV bundesweit ermittelte, übliche Durchschnittspreise zugrunde.
Damit werden von der DKV niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.
Nein, der Tarif DKV KDBS leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 19. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Ja, dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmenhandelt, an denen sich die GKV beteiligt. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.