Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Gothaer MediZDuo 80
MediZDuo 80
Kurzübersicht - Tarif Gothaer MediZDuo 80
"Gut (1,6)" lautet das Urteil der Finanztest 08/24.
Eine vorhandene Zahnlücke kann für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Die Gothaer verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Gothaer MediZDuo 80
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie jetzt als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 80 %.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz.
Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 100 %.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate. Ihr Erstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 80 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 80 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken. Ihr Gesamterstattungsanspruch beträgt unabhängig vom Bonusheftnachweis immer 80 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Detailinformationen zu den Leistungen
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Gothaer als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse gar nicht an den Behandlungsmaßnahmen, werden 80 % erstattet.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Gothaer MediZ Duo 80 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 2410 und 2420 in Verbindung mit Ziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse gar nicht an den Behandlungsmaßnahmen, werden 80 % erstattet.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Gothaer MediZ Duo 80 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4080, 4090 und 4100 in Verbindung mit Ziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse gar nicht an den Behandlungsmaßnahmen, werden 60 % erstattet. Ein Ablehnungsvermerk der GKV muss bei der Gothaer eingereicht werden.
Ja, der Tarif Gothaer MediZ Duo 80 erstattet 100 %, bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr für Prophylaxemaßnahmen.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik
Der Betrag von 200 EUR ist ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Ja, die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) werden im Tarif Gothaer MediZ Duo 80 erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung (PZR) und zahnaufhellende Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Gothaer Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Gothaer MediZ Duo 80 )
1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
Ab dem 4. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Gothaer berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis angemessener, ortsüblichen Preise.
Damit werden von der Gothaer höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz und Zahnbehandlung 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Gothaer abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Gothaer heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Gothaer auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80 %.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 250 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
100 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 5.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der Gothaer nach Vollendung des 21. Lebensjahres nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Auszahlungen unterliegen nicht der in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.
Ja, innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn haben Sie Anspruch auf eine elektrische Zahnbürste nach den Vorgaben der Gothaer Krankenversicherung AG.
Es gibt 18 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46., 51., 56., 61., 66., 71., 76., 81., 86., 91. und 96. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.