Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung BBKK Zahn Premium Privat
Zahn Premium Privat
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"Sehr gut (1,0)" lautet das Urteil der Finanztest 06/23.
Der Tarif bietet Ihnen besondere Möglichkeiten:
In der Summe können bis zu 3 "Baustellen" mitversichert werden, dazu zählen
- fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, für die in der Zukunft Zahnersatz medizinisch notwendig werden könnte
- nicht erhaltungswürdige Zähne, also Zahnersatz für Zähne, von denen heute schon bekannt ist, dass sie noch gezogen werden müssen
- bisher nur provisorisch versorgte Zähne, also Zähne bei denen heute schon bekannt ist, dass das Provisorium gegen dauerhaften Zahnersatz ausgetauscht werden soll
In den ersten 3 Jahren können 90 % aus 9.000 EUR (8.100 EUR) an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif BBKK Zahn Premium Privat
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
90 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 90 % liegt.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 90 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung ca. 92,5 %.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die BBKK ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 90 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung über 90 %.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif ZahnPRIVAT Premium gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 90 % liegt.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die BBKK ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 90 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung über 90 %.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses führt dies dazu, dass die Gesamterstattung über 90 % liegt.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die BBKK ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung erstattet dann noch einmal 90 % der verbleibenden Restkosten. Bezogen auf den Rechnungsbetrag in unserer Musterrechnung beträgt die Gesamterstattung ca. 92,5 %.
Detailinformationen zu den Leistungen
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbdarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium nicht erstattungsfähig.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Ja, pro Kalenderjahr stehen 90 % aus 120 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Zahnsteinentfernung
Die Summe ist ausreichend, wenn Sie einmal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca. 100 EUR.
Nein, der Tarif BBKK Zahn Premium Privat leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif geringen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann können Sie sich trotzdem in diesem Tarif sehr gut versichern, denn die Auswirkungen des Bonushefts sind nur gering. Es würde sich aber positiv auswirken, wenn Sie zukünftig damit beginnen, ein Bonusheft zu führen und Ihre Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu lassen.
Sie bekommen von der BBKK 90 % vom RESTKOSTENBETRAG nach GKV-Vorleistung als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung, auch wenn derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Festkostenzuschusses ist also eine Erstattung von über 90 % möglich.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone BBKK ZahnPRIVAT Premium ) Über die Gewährung des Kassenbonus entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.1.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. KJ
(900 EUR Erstattungsbetrag)
3.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 2. KJ
(2.700 EUR Erstattungsbetrag)
6.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 3. KJ
(5.400 EUR Erstattungsbetrag)
9.000 EUR Rechnungsbetrag im 1. - 4. KJ
(8.100 EUR Erstattungsbetrag)
Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Für den Tarif BBKK ZahnPRIVAT Premium besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiven Behandlungsmaßnahme einen HKP einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die
BBKK orientiert sich an den ortsüblichen Preisen.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Der Erstattungssatz beträgt dann weiterhin 90 % des Rechnungsbetrages. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der BBKK für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Bei Behandlern mit Kassenzulassung ist der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die BBKK auch weiterhin die bereits heute zugesagten 90 %.
Nein, der Tarif BBKK Zahn Premium Privat leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, auch nicht erhaltungswürdige, noch zu ziehende Zähne werden wie bereits heute tatsächlich schon fehlende Zähne mitversichert.
Ja, angeratene Maßnahmen für die fehlenden bzw. die zu ziehenden Zähne sind mitversichert.Ja, die für die fehlenden bzw. die zu ziehenden Zähne angeratenen Maßnahmen müssen im Antrag nicht als angeratene Behandlung angegeben werden.
Ja, provisorisch ersetzte Zähne zählen bei der BBKK als fehlende Zähne. Sie müssen daher auch als solche im Antrag angegeben werden und lösen einen Risikozuschlag aus.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die
Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen
wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.